Revision bei falschem Urteil
Auch das Gericht macht hier und da Fehler. Es kann dazu kommen, dass der Beschluss eines Gerichts angezweifelt wird und jemand unrechtmäßig verurteilt wird. Das muss natürlich nicht so hingenommen werden. Für solche Fälle gibt es nämlich die sogenannte Revision, ein Verfahren, das den Beschluss eines Gerichts überprüft und anfechtet.
Konkret ist der Zweck einer Revision, ein Verfahren auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit zu kontrollieren. Das alles geschieht nach Grundsätzen, die genau vom Recht festgelegt wurden. Die Revisionszuständigkeit entspricht der Aufsichts- und Überwachungsbefugnis.
Bedeutung von Revision
„Revision“ heißt genau genommen, dass ein hohes Gericht oder Richter die Befugnis erhalten hat, die Akten eines Verfahrens anzufordern und zu prüfen. Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt werden.
- Überprüfung der Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Ordnungsmäßigkeit von Urteilen, Anordnungen oder Feststellungen, egal ob sie erlassen oder protokoliert wurden
- Die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit eines Verfahrens von einem untergeordneten Gericht
Wenn dies bei einem Gerichtsbeschluss notwendig sein sollte, kann auch ein Rechtsanwalt für Revision eingeschaltet werden. Dieser ist meist konkret auf solche Fälle spezialisiert und sehr routiniert in der Kontrolle des Beschlusses und im Umgang mit dem Gericht.
Sollte der Rechtsanwalt, der Richter oder das zuständige Gericht einen Fehler entdecken, sind sie befugt, die Vollstreckung des Urteils oder eines Beschlusses in einer Weise anzuordnen, die gerechtfertigt ist. Auch bei Angeklagten, die in Haft sind, kann durch die Revision geholfen werden. Entweder kann dieser gegen eine Kaution oder auf eigene Verantwortung freigelassen werden, solange es gesetzlich belegt werden kann. Der Zweck, der hinter diesem Verfahren steckt, ist zu verhindern, dass das Gericht oder ein Richter und somit die Justiz versagt.
Gründe für Revision
Natürlich kann nicht in jedem Fall Revision eingefordert werden. Es gibt bestimmte Gründe, die es der geschädigten Partei erlauben, dies zu tun. Vor allem in Fällen, in denen von den untergeordneten Gerichten keine Berufung zugelassen wird, ist eine Revision gegen das Urteil dieses Gerichts begründet.
Die Revision sichert dem Geschädigten jedoch kein gesetzliches Recht zu. Sie ist lediglich ein Aufsichts- und Ermessensbefugnis eines übergeordneten Gerichts. Dadurch unterscheidet sich eine Revision auch von den Berufungsbestimmungen. Es gibt in den Zivil- und Strafsachen unterschiedliche Gründe.
Zivilrechtliche Revision
- Ein untergeordnetes Gericht erteilt eine Befugnis, die ihm zusteht, zu erteilen.
- Ein untergeordnetes Gericht kommt der ihm gesetzlich eingeräumten Zuständigkeit nicht nach.
- Ein untergeordnetes Gericht übt seine eigene Zuständigkeit auf eine rechtswidrige Art aus, oder weist wesentliche Fehlerhaftigkeiten auf.
Strafrechtliche Revision
- Wenn in einem Untersuchungs-, Gerichts-, Berufungs- oder sonstigen Verfahren eine einstweilige Verfügung erlassen wird, kann hier keine Befugnis zu einer Revision erteilt werden.
- Der Rechtsanwalt, der Richter oder das Gericht haben kein Interesse an einem Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn die Person zuvor einen solchen Antrag bei einem von ihnen bereits gestellt hat.
Grundsätzlich gilt
Jeder kann einen Antrag auf eine Befugnis für eine Revision einreichen, um Fehler und Irrtümer überprüfen und korrigieren zu lassen. Sollte ein Gericht bei der Ausübung der eigenen Zuständigkeit einen rechtlichen Fehler begehen, so ist eine Revision ebenfalls angebracht. Um eine Revision einzuräumen, muss sich an ein höheres Gericht oder spezifische Rechtsanwälte und Richter gewandt werden. Dies garantiert aber noch keinen Anspruch auf Überprüfung. Das bedeutet auch, dass das Gericht oder die Partei, die die Revision fordert, immer über dem angefochtenen Gericht stehen muss und dass es sich bei den beiden Gerichten nie um dasselbe handeln darf.
Die Größe des Gerichts oder des Rechtsanwalts ist für eine Revision nicht relevant, solang die Angelegenheit von Interesse ist. Zudem sollte beachtet werden, dass bei Zivilrechtlichen Revisionen einstweilige Verfügungen in den Anwendungsbereich fallen, bei Strafrechtlichen Revisionen, tun sie das nur, wenn sie die Rechte der Partei oder einen bestimmten Aspekt des Falles betreffen.


