Rente mit 63: Krankenkassen können Datenlücken möglicherweise schließen
26. Februar 2014, 15:37 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts) - Nach Informationen der digitalen Zeitung "Handelsblatt Live" steht eines der größten Probleme bei der Umsetzung der abschlagsfreien Rente mit 63 für langjährige Versicherte unmittelbar vor einer Lösung: Der Verband der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigte am Mittwoch, dass die Krankenkassen der Rentenversicherung möglicherweise helfen können, für die Umsetzung der Reform wichtige Daten beizusteuern, die auf den Versichertenkonten der Rentenversicherung fehlen. Im Reformentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, dass bei den 45 Beitragsjahren, die Versicherte künftig für eine vorzeitige abschlagsfreie Rente nachweisen müssen, auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld mitzählen. Arbeitslosenhilfe und Hartz IV sind davon ausgenommen.
Die Umsetzung drohte bislang zu scheitern, weil die Rentenversicherung in ihren Versichertenkonten für Zeiten der Arbeitslosigkeit vor dem Jahr 2001 keine Daten darüber hat, ob Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen wurde. Nun stellt sich heraus, dass die Krankenkassen die Datenlücken der Rentenversicherung möglicherweise schließen können. "Wir verfügen grundsätzlich über die Information, ob unsere Versicherten Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten haben. Sie werden im Rahmen der Aufbewahrungsfristen auch regelmäßig 30 Jahre vorgehalten", sagte eine Sprecherin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gegenüber "Handelsblatt Live".
Die Umsetzung drohte bislang zu scheitern, weil die Rentenversicherung in ihren Versichertenkonten für Zeiten der Arbeitslosigkeit vor dem Jahr 2001 keine Daten darüber hat, ob Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen wurde. Nun stellt sich heraus, dass die Krankenkassen die Datenlücken der Rentenversicherung möglicherweise schließen können. "Wir verfügen grundsätzlich über die Information, ob unsere Versicherten Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten haben. Sie werden im Rahmen der Aufbewahrungsfristen auch regelmäßig 30 Jahre vorgehalten", sagte eine Sprecherin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gegenüber "Handelsblatt Live".