René Benko: Verlängerung der Untersuchungshaft bis Februar
René Benkos Untersuchungshaft wird bis zum 23. Februar verlängert. Diese Entscheidung des Landesgerichts Wien fiel einen Tag vor Weihnachten. Der Antrag seines Anwalts, die mittlerweile elf Monate andauernde Untersuchungshaft zu beenden, wurde abgelehnt. Das Gericht sieht weiterhin einen dringenden Tatverdacht, sowie die Möglichkeit, dass der Gründer der insolventen Signa-Gruppe weitere Straftaten begehen könnte. Der Argumentation des Anwalts, die U-Haft sei unverhältnismäßig, folgte das Gericht nicht.
Der Startschuss für Benkos aktuelle rechtliche Schwierigkeiten fiel im Januar mit seiner Verhaftung in Innsbruck, wo er sich auch derzeit in Haft befindet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Österreichs erhebt Vorwürfe gegen den 48-Jährigen, die von Betrug über Untreue bis hin zu Insolvenzverschleppung reichen.
Obwohl er bereits in zwei Prozessen verurteilt wurde, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Im Oktober entschied das Landesgericht Innsbruck, dass Benko Gläubigern Schaden zugefügt habe, was in einer zweijährigen Haftstrafe resultierte, nachdem er 300.000 Euro unzulässig entzogen hatte. Ein weiterer Schuldspruch folgte am 10. Dezember: Eine 15-monatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe wurden verhängt, weil Benko wertvolle Besitztümer vor Gläubigern versteckt hatte.
Diese beiden Urteile sind jedoch nur ein Teil der Vorwürfe, die im Zuge der Signa-Insolvenz von der Staatsanwaltschaft geprüft werden. Weitere Anklagen scheinen unausweichlich. Benko hatte mit seinem komplexen Netzwerk aus Immobilien- und Handelsgeschäften über zwei Jahrzehnte ein Milliardenvermögen angehäuft. Die Insolvenz von Signa ist auf steigende Zinsen, steigende Baukosten und riskante Zukäufe, wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof, zurückzuführen.

