Reifen löst sich bei Fahrt - Werkstatt muss Schadenersatz zahlen
Heidelberg (dpa) - Wegen mangelhafter Sicherheitshinweise nach dem Reifenwechsel muss eine Autowerkstatt nach einem Unfall dem Fahrer Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Heidelberg sah es als erwiesen an, dass die Werkstatt nicht deutlich genug darauf hingewiesen hatte, dass die Radschrauben neu aufgezogener Winterreifen nach den ersten maximal 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Ein Mann hatte auf Schadenersatz geklagt, weil sich nach rund 1900 gefahrenen Kilometern ein Reifen während der Fahrt auf der Autobahn gelöst hatte.