Regulierung der Westbalkan-Einwanderung: Koalition plant Reduzierung der Einreiseerlaubnisse
Die Bundespolitik hat eine erneute Weichenstellung in der Migrationspolitik beschlossen: Die Zahl der Arbeitskräfte, die im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung nach Deutschland einreisen dürfen, soll spürbar eingeschränkt werden. CDU, CSU und SPD einigten sich darauf, die Obergrenze der Einreisegenehmigungen im Jahr auf 25.000 zu reduzieren. Dies stellt eine rückläufige Anpassung dar, nachdem die Ampel-Regierung das ursprüngliche jährliche Kontingent von 25.000 auf 50.000 Einreiseerlaubnisse angehoben hatte, ein Schritt, der seit dem 1. Juni 2024 in Kraft war.
Die Bestimmung bleibt, dass Bürger aus Ländern wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nur mit einem vorgelegten Arbeitsvertrag über die Westbalkanregelung nach Deutschland kommen dürfen. Selbst ungelernte Arbeitskräfte können auf Grundlage dieser Regel profitieren, deren Initialisierung als Maßnahme gesehen wurde, um den Missbrauch des Asylsystems zu vermeiden. Der Arbeitsaufnahmeprozess erfordert die Antragstellung im Herkunftsland, wobei Bewerber ausgeschlossen werden, die in den letzten 24 Monaten Asylbewerberleistungen bezogen haben.
Eine Auswertung der Daten zum 30. November 2024 zeigt, dass sich etwa 79.500 Personen mit dieser besonderen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Die größte Gruppe stellen Einwanderer aus dem Kosovo mit etwa 20.800 Personen, gefolgt von Bürgern aus Bosnien und Herzegowina mit circa 16.100 und Nordmazedonien mit rund 14.200. Damit zeigt sich eine bemerkenswerte Dynamik dieses speziellen Migrationsprogramms im vergangenen Jahr.

