Regierung startet Gesetzesoffensive: Ein Überblick zu den neuesten Reformen
Die Bundesregierung hat bei ihrer jüngsten Kabinettssitzung ein beeindruckendes Bündel an Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht. Regierungssprecher Stefan Kornelius würdigte das umfassende Maßnahmenpaket als selten dagewesene Themenvielfalt. Nun obliegt es dem Bundestag, über die Pläne der Koalition aus CDU/CSU und SPD zu entscheiden.
Im Bereich der Energiepreise sollen sowohl Verbraucher als auch Unternehmen durch niedrigere Netzentgelte entlastet werden. Ermöglicht wird dies durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro. Während die Stromsteuer reduziert werden soll, betrifft dies ausschließlich Unternehmen des produzierenden Sektors sowie der Land- und Forstwirtschaft.
Auch im Asylrecht tut sich einiges: Eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird angestrebt, um irreguläre Zuwanderung abzubauen. Geplant sind unter anderem strengere Meldepflichten für Asylbewerber, um Rückführungen zu erleichtern. Eine besonders ambitionierte Neuerung ist die verpflichtende Bearbeitung von Anträgen mit geringer Erfolgsaussicht direkt an den EU-Außengrenzen.
Im Bereich der Altersvorsorge sollen Betriebsrenten für mehr Arbeitnehmer zugänglich gemacht werden. Insbesondere kleinere Unternehmen profitieren von erleichterten Regelungen. Die steuerliche Förderung wird steigen, sodass der Staat hierfür jährlich etwa 155 Millionen Euro aufwendet. Darüber hinaus wird das sogenannte Opting-Out-System, bei dem Arbeitnehmer aktiv widersprechen müssen, wenn sie keine Betriebsrente ansparen möchten, gefördert.
Der Verbraucherschutz rückt ebenfalls in den Fokus. Geplant ist unter anderem, den Widerruf bei Online-Käufen zu vereinfachen. Anbieter müssen künftig einen gut sichtbaren Widerrufs-Button auf ihrer Website anbringen. Des Weiteren wird die Beweispflicht bei umweltbezogenen Produktangaben verschärft.
In Bezug auf die Lieferketten sollen Unternehmen von übermäßiger Bürokratie befreit werden. Geplante Änderungen des deutschen Lieferkettengesetzes beinhalten die Abschaffung vieler Berichtspflichten und Fokussierung auf schwere Verstöße. Das Ziel des Gesetzes bleibt jedoch, die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards im Ausland zu gewährleisten.
Im Bereich Umweltschutz wird ein Verbot der Öl- und Gasförderung in den sechs Meeresschutzgebieten der Nord- und Ostsee angestrebt. In den betroffenen Gebieten, die rund 10.000 Quadratkilometer umfassen, soll die Förderung von Bodenschätzen im Wesentlichen auf Sand- und Kiesabbau beschränkt bleiben. Die umstrittenen Gasbohrungen nördlich von Borkum betrifft diese neue Regelung jedoch nicht.

