Rechtstipp: Kranke Arbeitnehmer - darf der Chef stören?

Auch heute ist es leider noch so, dass viele Menschen die Krankheit im Beruf nicht wirklich ernst nehmen. Dennoch sind die Ausfälle enorm und in den letzten Jahren zudem deutlich angestiegen. Einmal krankgeschrieben, sollte der Arbeitnehmer dann auch die vollkommene Ruhe und die Möglichkeiten zum Auskurieren in Anspruch nehmen. Doch Störungen durch den Chef sind weiterhin leider alles andere als selten.
Wie sieht hier die rechtliche Lage für die Arbeitnehmer, aber auch für den Arbeitgeber aus? Alles rund um rechtliche Fragen und Antworten finden Sie bei Juraforum.de.
Richtiges Krankmelden
Das erste, was Sie machen sollten, wenn Sie sich krank fühlen, ist sich krankzumelden. Bis spätestens zum Arbeitsbeginn sollten Sie Ihren Chef informiert haben. Auch hier müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag kennen, es gibt Arbeitgeber, die verlangen Ihre Krankmeldung ab dem ersten Fehltag. Falls Sie so etwas gerade nicht wissen, fragen Sie lieber nach, damit keine Probleme entstehen. Regulär möchte der Arbeitgeber eine Krankmeldung nach dem dritten Krankheitstag. Die Krankmeldung kann im übrigen heute auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. So können Sie natürlich direkt am Morgen anrufen und sich somit krankmelden. Aber auch die Mitteilung durch einen Kollegen reicht völlig aus, ebenso wie die Krankmeldung per SMS oder sogar auch per WhatsApp.
Was darf der Chef eigentlich, wenn Sie krankgeschrieben sind?
Ihr Arbeitgeber darf Sie in einem dringenden Fall anrufen, wenn es sich um eine wichtige Rückfrage handelt. Oder aber auch, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gute Besserung wünschen möchte. Es kommt natürlich auch immer auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Wenn es Sie in Ihrem Genesungsprozess jedoch stören sollte, müssen Sie einen Riegel davor setzen. Sie können natürlich sagen, das Sie sich gestört fühlen. In der Regel reicht dies bereits aus und der Chef lässt Ihnen anschließend die dringend notwendige Ruhe.
Wie sieht es denn mit Besuchen aus?
Hier ist auch ganz klar zu sagen, es kommt auf das Verhältnis an. Ihr Chef darf Sie jedoch nicht einfach so ohne Grund besuchen, um hier dann beispielsweise einfach zu schauen, ob Sie auch wirklich krank sind. Sollte es Gründe für die Annahme geben, dass Sie einfach nur ein paar Tage freihaben wollten, steht dem Chef natürlich frei, ob er dagegen angeht. Ihr Arbeitgeber könnte dann einen Detektiv beauftragen. Sollte dann herauskommen, das Sie wirklich ein paar Tage frei haben wollten, bleiben Sie auf der Rechnung des Detektivs sitzen und müssen diese im schlimmsten Fall bezahlen. Natürlich sollten sich die Kosten hierfür in einem angemessenen Rahmen bewegen, das Einbehalten eines kompletten Gehaltes ist also nicht erlaubt. Sie sollten manchmal vielleicht einfach mit Ihrem Vorgesetzten reden, falls Sie 1-2 Tage freihaben wollen, das hilft manchmal mehr, als wenn Sie sich in eine solche Bredouille bringen.
Und was darf der Chef denn noch nicht?
Ihr Arbeitgeber darf Sie zwar fragen, warum Sie krank sind, aber Sie müssen darauf keine Antwort geben. Das ist Ihrer Privatsache. Je nach Vertrauensverhältnis kann es natürlich sein das Sie sich Ihrem Arbeitgeber anvertrauen. Aber falls dies nicht so ist und Sie Ihrem Chef darüber keine Auskunft geben wollen, dürfen aus diesem Verhalten keine Nachteile für Sie persönlich entstehen. Übrigens: Dies ist auch einer der Gründe, warum auf der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die zugrunde liegende Diagnose nicht mit vermerkt ist. Fragen rund um die Krankheit und die genauen Symptome müssen Sie also keinesfalls beantworten, auch bei einem wiederholten Nachfragen nicht.

