Rechtsstreit um Von der Leyens SMS: EU-Gericht stärkt Transparenz
Die "New York Times" hat im juristischen Tauziehen um die Herausgabe von SMS der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen bedeutenden Erfolg erzielt. In einem wegweisenden Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg wurde der Zeitung und ihrer Journalistin das rechtliche Gewicht für die Existenz von Mitteilungen zwischen von der Leyen und dem Pfizer-Chef Albert Bourla zugebilligt. Die EU-Kommission hingegen argumentiert weiterhin, es gebe keine relevanten Nachrichten, die zur Offenlegung bereitstünden – eine Begründung, die das Gericht als unzureichend abkanzelte.
Das Urteil verpflichtet die Kommission, die Anfrage der "New York Times" nochmals zu prüfen und eröffnet ihr zugleich die Möglichkeit, den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Kern des Rechtsstreits sind Textnachrichten, die massiv in den milliardenschweren Impfstoff-Deal zwischen der EU und Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021 involviert sein könnten. Der Kontakt zwischen von der Leyen und Bourla soll für den Abschluss des Vertrags entscheidend gewesen sein, wobei im Raum steht, dass dies teilweise über SMS stattgefunden haben könnte.
Vor Gericht sprach die Kommission indes nicht die Existenz von SMS zwischen von der Leyen und Bourla ab, erklärte jedoch, dass keine Nachrichten von wesentlicher Bedeutung für die Verhandlungen festzustellen seien. Der Vorwurf, dass Textnachrichten gelöscht worden sein könnten, bleibt im Raum, wobei das Gericht klare Erklärungen für einen derartigen Vorgang fordert. Vertreter der Grünen, wie Daniel Freund, zeigen sich alarmiert und kritisierten die mangelnde Archivierung dienstlicher Nachrichten als "Versteckspiel".
Diese Causa ist für von der Leyen nicht die erste dieser Art: Bereits als deutsche Verteidigungsministerin geriet sie wegen gelöschter Handy-Daten in die Kritik, was einst mit einem "Sicherheitsvorkommnis" begründet wurde. Auch hier wurden Stimmen laut, die den Verlust potenzieller Beweise bei einem Skandal um Berateraffären bemängelten. Die aktuelle Entscheidung wird als Impuls für mehr Transparenz und institutionelle Rechenschaftspflicht innerhalb der Europäischen Union gesehen und unterstreicht, dass auch flüchtige Kommunikationswege öffentlich einsehbar sein sollten.

