Rechnungshof kritisiert fehlende Mindestvorgaben bei Bundeshilfen
Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Zweifel an der geplanten Zuweisung von 100 Milliarden Euro Bundeshilfen für Investitionen in die Infrastruktur der Länder geäußert. Ein entscheidender Punkt des Berichts an den Haushaltsausschuss des Bundestages ist die Sorge, dass das beabsichtigte Plus an Investitionen möglicherweise ausbleiben könnte, da der Bund auf wesentliche Kontrollmechanismen verzichtet hat. Die aufrüttelnden Ausführungen des Rechnungshofs, der Deutschen Presse-Agentur zugänglich gemacht und zunächst vom "Spiegel" veröffentlicht, stellen die Wirksamkeit des Gesetzes in Frage.
Das beschlossene Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz, von dem 100 Milliarden Euro speziell an die Länder gehen sollen, könnte dadurch seine Wirkung verfehlen. Ein früherer Entwurf des Finanzministeriums sah noch vor, dass wenigstens 60 Prozent der Mittel an die Kommunen fließen sollten, dennoch verschwand diese Vorgabe im finalen Kabinettsentwurf. Der Rechnungshof beanstandet diesen Mangel an klaren Zielen und Vorgaben.
Der Bericht unterstreicht, dass es an Mindestvorgaben mangelt, insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sei unzureichend verankert. Somit könnten Investitionen, die nicht wirtschaftlich sind, nicht von der Förderung ausgeschlossen werden. Ebenso fehlen spezifische Erfolgskontrollen und konkretisierte Zielsetzungen, die haushaltsrechtlich vorgeschrieben sind.
Für eine maximale Wirkung der Mittel sei es unverzichtbar, dass diese tatsächlich zu einem Anstieg der Investitionen der Länder führen, die wirtschaftlich sinnvoll, nachhaltig und zielgerichtet sind. Der Rechnungshof fordert dringend angemessene Kontroll- und Rückforderungsmechanismen, um die gesamtstaatlichen Ziele zu erreichen. Ohne diese Grundbedingungen und verfassungsrechtlichen Mindestvorgaben sei der Gesetzentwurf aus Sicht der gesamtstaatlichen Erreichung substanzlos.

