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Prime-Werbung wider Willen: Geld zurück per Sammelklage

19. Dezember 2025, 10:32 Uhr · Quelle: dpa
Ein Mann hält eine Fernbedienung mit der Aufschrift Amazon Prime
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Sammelklage für Betroffene: Amazon-Prime-Kunden können sich weiterhin der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen anschließen und eine Entschädigung fordern.
Amazon's Prime-Änderung wurde als unzulässig eingestuft. Betroffene erhalten Infos zur kostenlosen Sammelklage für Schadensersatz.

Leipzig/München (dpa/tmn) - Werbung akzeptieren oder 2,99 Euro im Monat extra zahlen: Diese Amazon-Prime-Vertragsänderung ohne Zustimmung der Kunden im Februar 2024 war unzulässig, hat das Landgericht München I kürzlich festgestellt (Az.: 33 O 3266/24). 

In einem separaten Verfahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen wegen der Werbe-Causa schon im Frühjahr 2024 eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, der sich Betroffene nach wie vor anschließen können. Damit wollen die Verbraucherschützer unter anderem erreichen, dass Amazon-Prime-Kundinnen und -Kunden eine Entschädigung erhalten. Aktuell wären das knapp 66 Euro - 2,99 Euro für 22 Monate seit Februar 2024.

Kostenlos zum Schadenersatz per Sammelklage

Mitmachen bei der Sammelklage ist kostenlos: Man muss sich lediglich ins Klageregister beim Bundesjustizamt eintragen. Eine Ausfüllhilfe und ausführliche Fragen und Antworten zur Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Webseite zusammengestellt.

Eine Anmeldung zu einer weiteren, von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Anfang Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eingereichten Sammelklage gegen die Prime-Preiserhöhung im Herbst 2022 muss getrennt erfolgen.

Interessierte Betroffene können sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale für einen Newsletter anmelden und erfahren so, wann das Klageregister für diese Preiserhöhungs-Sammelklage eröffnet wird und sie sich dort eintragen können.

Münchner Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Klägerin beim Verfahren zur Prime-Werbung vor dem Landgericht München I war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In diesem Verfahren kam das Gericht zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine einseitige Vertragsänderung erlauben: Ein werbefreies Programm sei Vertragsgegenstand, die E-Mail-Ankündigung zur Änderung irreführend gewesen. Amazon müsse das gegenüber den Kunden richtigstellen.

Mit dem Verfahren will der vzbv nach eigenem Bekunden außerdem erreichen, dass Amazon ähnliche Änderungsversuche in Zukunft unterlässt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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19.12.2025 · 10:32 Uhr
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