Piercings bei Minderjährigen sind Körperverletzung

Düsseldorf, 25.07.2017 (lifePR) - ARAG Experten warnen: Tattoos und Piercings dürfen bei Minderjährigen nur mit Erlaubnis der Eltern gestochen werden. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Körperverletzung. In einem konkreten Fall war eine 16-Jährige auf eine Party in einem Tattoo-Studio geraten. Im Drogenrausch ließ sich das Mädchen im Intimbereich piercen. Der Tätowierer kassierte wegen Körperverletzung eine saftige Geldstrafe und riskierte seinen Gewerbeschein. Denn auch wenn sich das Mädchen – zwar unter Drogen – aber dennoch freiwillig hatte stechen lassen: Tätowierer sind verpflichtet, sich vor der Arbeit den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen. Der beschuldigte Tätowierer erhielt im verhandelten Fall eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 25.07.2017 · 09:07 Uhr
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