Österreich erschwert versteckte Preiserhöhungen im Einzelhandel
Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, sog. Shrinkflation, das Phänomen der Packungsverkleinerung bei unverändertem Preis, gezielt zu bekämpfen. Ein neues Gesetz verpflichtet den Lebensmittelhandel, derartige Änderungen für 60 Tage deutlich auszuweisen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Diese Kennzeichnungspflicht gilt sowohl für den Lebensmittel- als auch für den Drogerieeinzelhandel.
Das Gesetz ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Senkung der nationalen Inflationsrate von aktuell vier auf zwei Prozent. Angesichts dessen haben sich die Regierungsparteien – die konservative ÖVP, die sozialdemokratische SPÖ und die liberalen Neos – ebenfalls auf eine Mietpreisbremse verständigt, um starke Mieterhöhungen zu vermeiden. Zudem soll die Mindestlaufzeit neuer Mietverträge von drei auf fünf Jahre verlängert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Regierung ist die Entlastung der Bürger bei den Energiekosten. Eine spezielle „Preis-Runter-Garantie“ soll sicherstellen, dass fallende Strompreise direkt an die Verbraucher weitergegeben werden. Für dieses Vorhaben benötigt die Regierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

