
Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, sog. Shrinkflation, das Phänomen der Packungsverkleinerung bei unverändertem Preis, gezielt zu bekämpfen. Ein neues Gesetz verpflichtet den Lebensmittelhandel, derartige Änderungen für 60 Tage deutlich auszuweisen. Verstöße können mit Bußgeldern
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