Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Utting, 14.05.2026 (lifePR) - Sie kaufen ein Grundstück und wollen dies zunächst brach liegen lassen? Dann benötigen Sie eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Denn als Eigentümer haften Sie für alle Schäden, die von dem Grundstück ausgehen. Mehr zu dieser Versicherung erfahren Sie im Abschnitt weiter unten „Versicherungen für Immobilieneigentümer“.
Bauleistungsversicherung: Das leistet sie
Die Bauleistungsversicherung sichert unvorhersehbare Schäden beim Hausbau während der Bauzeit ab. Das sind zum Beispiel Schäden durch Hochwasser oder Sturm, aber auch durch Vandalismus oder besondere, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, was zum Beispiel zu einem Absacken des Baugrunds führen kann. Auch Diebstahl ist unter bestimmten Bedingungen versichert. Schadensbeispiele: Durch ein Unwetter stürzt eine Mauer ein, eine Überschwemmung überflutet den neuen Keller und eine Erneuerung ist notwendig.
Die Police deckt in der Regel Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, so sind auch Konstruktions- und Materialfehler mitversichert. Die Versicherung ist zeitlich begrenzt, in der Regel auf maximal zwei Jahre Bauzeit.
Bauleistungsversicherung: Deshalb ist sie wichtig
Ein Hausbau ist ein teures Projekt und jede Art von Mehrkosten belastet das Budget des Bauherren. Verursacht zum Beispiel ein Unwetter Schäden am Rohbau, kann das enorme finanzielle Folgen haben, weil zusätzliche Arbeiten anfallen oder weiteres Material nötig wird. Deshalb ist es wichtig, sich gegen Schäden am Bau zu versichern. Sie sollten die Versicherung unbedingt vor Baubeginn abschließen.
Bauleistungsversicherung: So viel kostet sie
Die Versicherer bieten sehr unterschiedliche Leistungsumfänge an. Je nach individuellem Bedarf kann der Leistungsumfang oft erweitert werden. Dementsprechend variabel sind auch die Beträge. Die Beiträge richten sich neben dem Leistungsumfang des Tarifs auch nach der Bausumme. Eines ist sicher: die Bauleistungsversicherung ist sinnvoll.
Auch bei diesem Policentyp kann ein Selbstbehalt den Beitrag senken. Das Besondere bei der Bauleistungsversicherung: Am Ende der Bauzeit wird abgerechnet. Wenn die Bausumme günstiger ausfiel als gedacht, zahlt der Versicherer den zu viel geleisteten Beitrag zurück.
Es gibt auf dem Versicherungsmarkt, wie so oft, nicht den einen guten Anbieter. Vielmehr kommt eine Vielzahl an Versicherern in Frage. Jeder bietet eine etwas andere Kombination an Leistungen.
Biallo-Tipp: Sollte sich die Bausumme während der Bauphase ändern, müssen Sie den Versicherer benachrichtigen.
Oftmals wird die Bauleistungsversicherung in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die Sie für das Haus nach Ende der Bauzeit benötigen. Sie können sich also einen Anbieter für eine gute Wohngebäudeversicherung suchen und für die Bauphase dort auch die Bauleistungsversicherung abschließen.
Bauleistungsversicherung: Das sollten Sie wissen
- Lücken: Wissen müssen Bauherren, dass der Schutz der Bauleistungsversicherung lückenhaft ist. Bei Insolvenz des Bauunternehmens etwa kommt die Versicherung nicht für entgangene Leistungken auf. Auch ist Diebstahl nicht in jedem Fall versichert. Ebenso sind Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Explosion nicht automatisch gedeckt. Fehlerhaft ausgeführte Bauleistungen durch Handwerker sind auch nicht versichert. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.
- Aufräumarbeiten: Oft fallen nach einem Schaden Aufräumarbeiten an und damit entstehen hohe Kosten. Diese Aufräumarbeiten sind im üblichen Versicherungsschutz Wenn sie über das übliche Maß hinausgehen, leisten manche Versicherer zusätzlich, zum Beispiel 10.000 Euro oder 50.000 Euro.
- Schadensursache: Damit ein Schaden behoben werden kann, muss die Ursache gefunden werden. Das kann ins Geld gehen, auch hier sollte der Versicherer umfangreich leisten. Oft gelten Entschädigungsgrenzen.
- Diebstahl: Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundener Teile sollten im Leistungspaket enthalten sein.
- Glasbruch: Glasbruchschäden sollten bis zum Ende der Bauphase versichert sein, sprich: auch wenn die Fenster schon eingebaut sind.
- Photovoltaik: Ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen, sollten auch Schäden an dieser gedeckt sein.
- Haftung: Ein Nachhaftungsschutz ist erwägenswert. Dann leistet der Versicherer auch noch für Schäden, die erst nach der Abnahme auftreten, deren Ursache aber in der Bauzeit zu verorten ist.
- Baugrund: Unbekannte Eigenschaften des Baugrunds sollten versichert werden.
- Feuer: Das Risiko eines Brandes kann entweder bei einigen Anbietern über eine Tariferweiterung versichert werden oder Sie schließen eine separate Feuer-Rohbauversicherung ab. Sie ist sozusagen die Vorstufe einer Wohngebäudeversicherung, die Sie dann für das fertige Haus benötigen. Oft können Sie die Feuerrohbauversicherung prämienfrei erhalten, wenn die Police danach beim selben Versicherer in eine Wohngebäudeversicherung übergeht.

