Online-Händler müssen Bioprodukte kontrollieren

Düsseldorf, 16.11.2017 (lifePR) - Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen ihre Waren kontrollieren lassen. Nach geltendem Recht dürfen EU-Staaten Einzelhändler unter bestimmten Umständen von Bioprodukt-Kontrollen ausnehmen – etwa wenn diese die Erzeugnisse direkt an Endverbraucher verkaufen und sie weder selbst herstellen noch aus einem Drittland importieren. Diese Ausnahmen seien auf den Online-Handel nicht anwendbar, erklärten die Richter weiter. Denn wenn Bioprodukte etwa von Versandhändlern gelagert sowie von Dritten ausgeliefert würden, bestehe ein erhebliches Risiko, dass Waren umetikettiert, vertauscht oder verunreinigt werden können. Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass Bioprodukte tatsächlich alle Kriterien dieses Gütesiegels erfüllen, so die ARAG Experten (EuGH, Az.: C-289/16).
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 16.11.2017 · 12:32 Uhr
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