OLG Stuttgart: Online gekaufter Tesla erfolgreich widerrufen – kein Wertersatz trotz Nutzung
Widerrufsbelehrung unwirksam

15. Juli 2025, 17:50 Uhr · Quelle: LifePR
OLG Stuttgart: Online gekaufter Tesla erfolgreich widerrufen – kein Wertersatz trotz Nutzung
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OLG Stuttgart: Online gekaufter Tesla erfolgreich widerrufen – kein Wertersatz trotz Nutzung
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Käufer seinen online gekauften Tesla auch nach über einem Jahr erfolgreich widerrufen kann. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen besteht kein Anspruch auf Wertersatz.

Lahr, 15.07.2025 (lifePR) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 8. April 2025 (Az. 6 U 126/24) entschieden, dass ein online gekaufter Tesla rückabgewickelt werden kann. Der Käufer hatte den Kaufvertrag über ein Jahr nach Lieferung widerrufen – und muss dennoch keinen Wertersatz leisten. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Verkäufers verhinderte den Beginn der Widerrufsfrist, berichteten mehrere Anwalt-Blogs und Shopbetreiber-blog.de. Der Verbraucher wollte, den für 64.970 Euro gekauften Tesla wegen technischer Mängel zurückgeben. Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucher im Online-Autohandel. Auch hier müssen aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer die gesetzlichen Informationspflichten vollständig erfüllt werden. Die Kanzlei bietet Tesla-Kunden, die unzufrieden mit ihrem Fahrzeug sind, eine kostenlose Ersteinschätzung im Tesla-Online-Check an.

Rückabwicklung eines Tesla nach Onlinekauf – der Fall im Detail

Im Juni 2022 bestellte ein Verbraucher ein Tesla Model 3 über den offiziellen Onlineshop des Herstellers. Der gesamte Kaufprozess wurde online abgewickelt – ein typischer Fernabsatzvertrag. Das Fahrzeug wurde am 23. Dezember 2022 ausgeliefert. Kurz nach Übergabe stellte der Käufer technische Mängel fest und war der Auffassung, dass der Tesla nicht den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entsprach.

Nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen des Verkäufers widerrief der Käufer am 29. Dezember 2023 den Vertrag. Er berief sich auf sein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz. Der Verkäufer lehnte den Widerruf mit Verweis auf die abgelaufene 14-Tages-Frist ab.

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in zweiter Instanz zugunsten des Käufers: Der Vertrag ist wirksam widerrufen, der Tesla muss zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet werden – ohne Abzug von Wertersatz für die Fahrzeugnutzung. Die Revision wurde zugelassen.

Warum kein Wertersatz beim Tesla-Widerruf? Die Begründung des Gerichts

  • Die Widerrufsbelehrung des Verkäufers war nicht individuell auf den Käufer zugeschnitten. Sie enthielt lediglich abstrakte Hinweise wie „Wenn Sie Verbraucher sind …“, ohne klare Ansprache.
    • Der Verkäufer informierte nicht über die Höhe oder eine Schätzung der Rücksendekosten – bei einem Fahrzeugkauf gesetzlich vorgeschrieben.
    • Aufgrund dieser Mängel begann die gesetzliche 14-Tages-Widerrufsfrist nicht zu laufen.
    • Der Käufer konnte daher auch über ein Jahr nach Lieferung noch wirksam widerrufen.
    • Ein Anspruch auf Wertersatz für Nutzung oder Wertverlust besteht nicht (§ 357a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
    • Lediglich für den Zeitraum nach dem Widerruf kann eine Nutzungsentschädigung fällig werden, sofern das Fahrzeug weiter genutzt wurde.
Tesla online gekauft – was das Urteil des OLG Stuttgart für Verbraucher bedeutet

Das Urteil zeigt deutlich: Auch beim Autokauf im Internet gelten die strengen Regeln des Fernabsatzrechts. Händler, die unvollständig oder falsch über das Widerrufsrecht belehren, riskieren Rückabwicklungen – selbst nach langer Nutzung des Fahrzeugs.

  • Online gekaufte Fahrzeuge unterliegen dem Widerrufsrecht des Fernabsatzrechts
    • Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verlängert das Widerrufsrecht auf bis zu 12 Monate und 14 Tage
    • Käufer erhalten bei wirksamem Widerruf den Kaufpreis vollständig zurück
    • Kein Wertersatz bei fehlerhafter Belehrung – auch nicht für gefahrene Kilometer oder Nutzung
    • Händler müssen bei Fahrzeugverkäufen über Rücksendekosten klar und transparent informieren
Dr. Stoll & Sauer: Einschätzung zum Tesla-Urteil des OLG Stuttgart

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bewertet die Entscheidung als verbraucherfreundlich und richtungsweisend. Sie stärkt die Rechte von Verbrauchern im Onlinehandel – auch bei hochpreisigen Produkten wie Fahrzeugen. Händler sind verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Informationspflichten korrekt zu erfüllen. Andernfalls droht selbst nach monatelanger Nutzung die Rückabwicklung des Autokaufs.

Verbraucher, die ein Auto wie einen Tesla online gekauft haben, sollten ihre Vertragsunterlagen genau prüfen lassen – insbesondere die Widerrufsbelehrung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet dafür den kostenlosen Tesla-Online-Check an.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung im Tesla-Online-Check erhalten

Wer ein Fahrzeug wie einen Tesla im Onlineshop gekauft hat, kann unter Umständen auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist den Vertrag noch widerrufen. Voraussetzung ist eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft im Tesla-Online-Check kostenfrei, ob eine Rückabwicklung rechtlich möglich ist.

Verbraucher & Recht / Tesla / Widerrufsrecht / Onlinehandel / OLG Stuttgart
[lifepr.de] · 15.07.2025 · 17:50 Uhr
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