
Lahr, 15.07.2025 (lifePR) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 8. April 2025 (Az. 6 U 126/24) entschieden, dass ein online gekaufter Tesla rückabgewickelt werden kann. Der Käufer hatte den Kaufvertrag über ein Jahr nach Lieferung widerrufen – und muss dennoch keinen Wertersatz ...