Oberlandesgericht Frankfurt im Rampenlicht: Russisches Vermögen im Visier
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat beschlossen, ein besonderes Verfahren zur Einziehung von rund 720 Millionen Euro aus eingefrorenem Vermögen eines russischen Finanzinstituts einzuleiten. Diese Maßnahme basiert auf einem Antrag der Bundesanwaltschaft, wie aus Berichten der hessischen Justiz hervorgeht. Die Bank, um die es sich handelt, wurde im Juni 2022 durch die Entscheidung der Europäischen Union auf die Embargoliste gegen Russland gesetzt. Hintergrund dieser Sanktion sind die Reaktionen auf den Angriff Russlands auf die Ukraine, der zur Einfrierung sämtlicher Guthaben des Unternehmens bei europäischen Finanz- und Kreditinstituten geführt hat.
Interessanterweise haben unbekannte Verantwortliche dieser Bank kurz nach der Listung versucht, die Gelder mittels einer elektronischen Überweisung zu transferieren. Dieser Versuch blieb jedoch erfolglos, da der Auftrag nicht ausgeführt wurde.
Das nun eingeleitete Verfahren zielt darauf ab, die eingefrorenen Gelder zugunsten der Staatskasse einzuziehen. Wann die Hauptverhandlung stattfinden wird, ist noch unklar. Der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts, bestehend aus fünf hauptamtlichen Richtern, wird das Verfahren beraten.

