NPD mit Eilantrag erfolgreich: ARD muss Wahlspot senden

Karlsruhe (dpa) - Die ARD muss eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD zur Europawahl nun doch ausstrahlen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag der Partei statt. Damit ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hinfällig, das in dem Streit dem RBB Recht gegeben hatte. Der Spot beginnt mit der Aussage, dass Deutsche wegen der «unkontrollierten Massenzuwanderung» seit 2015 «fast täglich zu Opfern» würden. Das OVG wertete das als Volksverhetzung. Aus Karlsruher Sicht geht diese Interpretation zu weit.

Wahlen / Medien / Extremismus / Urteile / Verfassung / #EP2019 / Deutschland / Europa
15.05.2019 · 18:42 Uhr
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