Karlsruhe (dpa) - Die ARD muss eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD zur Europawahl nun doch ausstrahlen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag der Partei statt. Damit ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hinfällig, das in dem Streit dem RBB Recht gegeben ...

Kommentare

(8) anddie · 16. Mai 2019
Schade, dass in der News die Begründung des BVerfG fehlt. "Maßgeblich sei allein der Spot selbst und nicht die 'inhaltliche Haltung oder die parteiliche Programmatik' der NPD". Wobei ich Wahlwerbespots eh permanent dämlich finde und nicht angucke.
(7) BobBelcher · 15. Mai 2019
@6 Gut das denen fast nix peinlich ist. <link>
(6) colaflaschi · 15. Mai 2019
Find ich super, denn die meissten NPD Wahlspots sind meisst total cringe und Fremdscham pur :D
(5) k499429 · 15. Mai 2019
Stimmt, in einer Diktatur wäre die ARD verboten worden ^^
(4) Folkman · 15. Mai 2019
Da kann sich die NPD ja wahrlich glücklich schätzen, dass unsere Demokratie und unser Grundgesetz selbst jene schützt, die beides verachten und überwinden möchten. in Diktaturen wäre längst Schluss mit lustig...
(3) k499429 · 15. Mai 2019
Gleiches Recht für alle. Dumm gelaufen ARD.
(2) BobBelcher · 15. Mai 2019
Stimmt doch. Die deutschen werden seit der Einwanderung täglich zu Opfern. Wenn auch von den dummen Aussagen zweier Parteien.
(1) tastenkoenig · 15. Mai 2019
da behaupte noch irgendeiner, dass man hierzulande nichts sagen dürfe
 
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