Nikab-Urteil: Hamburg und Kiel wollen Schulgesetz ändern

03. Februar 2020, 20:11 Uhr · Quelle: dpa

Hamburg/Kiel (dpa) - Nachdem das Hamburgische Oberverwaltungsgericht das Tragen eines Gesichtsschleiers in der Schule gestattet hat, drängt Schulsenator Ties Rabe (SPD) auf eine schnelle Änderung des Hamburger Schulgesetzes.

«In der Schule gehört es sich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler ein offenes freies Gesicht haben, nur so kann Schule und Unterricht funktionieren», sagte Rabe am Montag in Hamburg. «Und deswegen werden wir jetzt zügig das Schulgesetz ändern, damit das auch in Zukunft gewährleistet ist.» Auch die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein verständigte sich nun auf ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Schulen und klare Regeln für die Hochschulen.

Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Katharina Fegebank von den Grünnen, sagte: «Burka und Nikab sind für mich Unterdrückungssymbole.» Für einen erfolgreichen Schulunterricht brauche es eine gute Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Schülern und Lehrern. «Dafür ist es wichtig, das Gesicht des anderen zu sehen. Bei einer Vollverschleierung ist das nicht möglich, deshalb lehnen wir sie ab.» Zuvor hatten bereits die Hamburger CDU, FDP und AfD ein Verbot von Nikabs und Burkas im Unterricht gefordert.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte am Montag die Aufhebung des Vollverschleierungsverbots gegen eine Hamburger Schülerin bestätigt. Eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde zurückgewiesen, wie das Gericht mitteilte. Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür zu sorgen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage. «Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen», hieß es.

Die Jugendliche besucht laut Medienberichten eine Berufsschule in Hamburg. Seit etwa einem Jahr legt die strenggläubige Muslima, Tochter eines Ägypters und einer zum Islam konvertierten Deutschen, den Nikab nur zu Hause oder bei Freundinnen ab. Weil für die Schulleitung eine Teilnahme am Unterricht aber nur mit unverhülltem Gesicht infrage kam, musste sie getrennt von ihren Mitschülern in einem Nebenraum sitzen.

«Die Verschleierung verletzt die Menschenwürde der Frau und ist Ausdruck von Sexismus», meinte die Geschäftsführerin der Organisation Terre des Femmes, Christa Stolle. Der Deutsche Lehrerverband forderte ein Verbot von Gesichtsschleiern nicht nur in Schulen, sondern in allen Bildungseinrichtungen.

In Schleswig-Holstein hatte ein ähnlicher Fall für Streit im Landtag gesorgt. Die Kieler Universität hatte einer muslimischen Studentin die Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Sie kam trotzdem immer wieder auch verschleiert zu Veranstaltungen. Die Uni bat das Land deshalb, eine Regelung zu schaffen, die ein Verbot möglich machen würde. Dagegen sprach sich vergangene Woche die Grünen-Fraktion aus.

Die Jamaika-Koalition erzielte nun eine Einigung. Für das Verbot an Schulen werde eine Änderung im Schulgesetz vorgelegt, teilten die Koalitionäre mit. Im Hochschulbereich sei man sich einig, dass es Regelungen «zur Identitätsfeststellung für Prüfungen und Einschreibungen» bedürfe. Zwar lehne man die Vollverschleierung ab, wolle zugleich aber allen Frauen den Zugang zu Bildung ermöglichen, hieß es.

Schulen / Religion / Bildung / Justiz / Nikab / Verbot / Urteil / Schülerin / Vollverschleierung / Schulgesetze / Deutschland / Hamburg
03.02.2020 · 20:11 Uhr
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