News der Woche: 5 erstklassige Steuertipps zum Jahresende
Steuererklärung? Die ist doch dieses Jahr kein Thema mehr - falsch! Denn noch bis zum Jahreswechsel kann man die eigene Steuerlast mit ein paar völlig legalen Tricks drücken. Auf diese Weise fällt die Steuerrückzahlung im nächsten Jahr im besten Fall deutlich höher als erwartet aus. Wir haben 5 clevere Steuertipps zusammengetragen, mit denen man jetzt noch Steuern sparen kann.
1.Werbungskosten überbieten und Steuern sparen
Werbungskosten werden jährlich bis 1.000 Euro pauschal von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Übersteigen die Ausgaben für Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten diesen Pauschalbetrag, dann verringert sich die Steuerlast zusätzlich. Viele Steuerzahler entscheiden sich daher vor dem Jahreswechsel noch dazu, einen neuen Computer anzuschaffen, wenn sie knapp unter der Grenze liegen. Die Anschaffungskosten müssen dabei aber auf die wahrscheinliche Nutzungsdauer verteilt werden, wodurch sich dieser Kauftipp nicht immer lohnt.
Deshalb empfiehlt sich ein anderer nützlicher Steuerspartipp umso mehr - und er ist gleichzeitig eine Investition in die Zukunft. Eine Fortbildung, die erst 2016 begonnen, aber bereits 2015 bezahlt wird, kann für dieses Jahr steuerlich angerechnet werden, wenn dadurch der Pauschalbeitrag überschritten wird
2. Anleger aufgepasst: Verluste nicht abschreiben!
Verbraucher, die in diesem Jahr Wertpapierverluste verzeichnet haben, können diese mit positiven Erträgen verrechnen. Dazu muss bei der Steuererklärung eine Verlustbescheinigung eingereicht werden. Diese kann noch bis zum 15. Dezember bei der jeweiligen Bank beantragt werden. Allerdings sollten Anleger wissen, dass Verluste und Erträge nicht unbegrenzt miteinander verrechnet werden können. So weist beispielsweise die Stiftung Warentest darauf hin, dass Verluste aus Aktienverkäufen auch nur mit Aktiengewinnen verrechenbar sind.
3. Schnell noch heiraten!
Wer den Partner fürs Leben gefunden hat, kann sich bei einer Hochzeit kurz vor dem Jahreswechsel die steuerlichen Vorteile für das gesamte Jahr sichern. Denn die in der Regel günstigere Zusammenveranlagung gilt nicht erst ab dem Hochzeitstermin, sondern für das komplette Kalenderjahr. Insbesondere wenn ein Partner allein verdient oder ein deutlich höheres Einkommen erzielt als der andere, können frisch vermählte Paare im nächsten Jahr mit einer hohen Steuerrückzahlung rechnen.
4. Altersvorsorge: Steuervorteile ausschöpfen
Die Rürup-Rente belohnt die private Altersvorsorge durch erhebliche Steuervorteile. So können bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 22.172 Euro (für Alleinstehende) im Jahr 2015 80 Prozent der Einzahlungen steuerlich angerechnet werden. Das bedeutet für Rürup-Sparer, dass sie vor Jahreswechsel mit einer zusätzlichen Einmalzahlung die Steuervorteile der Basisrente optimal ausreizen können.
Wer stattdessen mit einer Riester-Rente spart, sollte noch vor Jahresende überprüfen, ob die bisherigen Einzahlungen ausreichen, um sich die vollen staatlichen Zulagen zu sichern. Dazu bedarf es vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Grund- und Kinderzulagen.
5. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden steuerlich begünstigt
Ausgaben für die sogenannten haushaltsnahe Dienstleistungen, beispielsweise eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter, können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei sind 20 Prozent der Lohnkosten bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass auch die Betreuung von Haustieren, etwa durch einen gewerblichen Hundesitter, als haushaltsnahe Dienstleistung gilt. Maler- und Tapezierarbeiten können zwar ebenfalls abgesetzt werden. Sie fallen aber unter die absetzfähigen Handwerkerleistungen. Diese Kosten sind (außer Materialkosten) bis höchstens 1.200 Euro zu 20 Prozent ansetzbar.

