Neueste Steuerregelung fördert den Photovoltaik-Ausbau in der Wirtschaft
28. August 2025, 07:46 Uhr · Quelle: Pressebox
Weißenohe bei Nürnberg, 28.08.2025 (PresseBox) -
Neue Steuerregelung fördert Solarausbau um Gewerbe und der Industrie
Der Ausbau von Solaranlagen in der Wirtschaft wird in Deutschland durch neue steuerliche Regelungen und Fördermaßnahmen gezielt vorangetrieben. Diese Anreize sollen Unternehmen dazu ermutigen, in Photovoltaik (PV)-Anlagen zu investieren, um Energiekosten zu senken und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen
- Umsatzsteuer-Nullsatz: Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen (einschließlich Speichern und wesentlichen Komponenten) unter bestimmten Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Diese Regelung ist nicht zeitlich befristet und gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Wohn- und Gewerbegebäuden, die eine bestimmte Leistungsgrenze nicht überschreiten.
- Einkommensteuerbefreiung: Für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp sind die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage, also die Einspeisevergütung und die Einnahmen aus Eigenverbrauch, von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt rückwirkend seit dem Jahr 2022 und ist unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms.
- Gewerbesteuer: Betreiber kleinerer PV-Anlagen bis 30 kWp müssen in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen, da die Anlage nicht als Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinne betrachtet wird.
- Sonderabschreibung: Die Bundesregierung hat eine Sonderabschreibung für PV-Anlagen und Batteriespeicher eingeführt. Unternehmen können so bis zu 30 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr steuerlich abschreiben. Bei zusätzlicher Elektrifizierung des Fuhrparks kann sich der Abschreibungssatz sogar auf bis zu 50 Prozent erhöhen.
Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es weitere Anreize, die den Solarausbau in der Wirtschaft fördern:
- Einspeisevergütung: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht weiterhin eine Einspeisevergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom vor. Die Vergütungssätze variieren je nach Anlagengröße und Einspeiseart (Teil- oder Volleinspeisung) und sind für 20 Jahre garantiert. Allerdings wird bei negativen Strompreisen an der Strombörse für Neuanlagen die Einspeisevergütung ausgesetzt, was den Anreiz zum Eigenverbrauch oder zur Speicherung erhöht.
- Investitionsabzugsbetrag (IAB): Unternehmen können bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten für eine PV-Anlage bis zu drei Jahre vor der Anschaffung steuerlich geltend machen.
- EEG-Umlage: Die EEG-Umlage wurde bereits im Juli 2022 abgeschafft, was die Stromgestehungskosten für selbst erzeugten und verbrauchten Strom senkt.
- KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet weiterhin zinsgünstige Darlehen (z.B. im Rahmen des Programms 270) zur Finanzierung von PV-Anlagen an, die mit anderen Förderungen kombiniert werden können.
- Regionalprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme in Form von Zuschüssen oder Krediten an. Es lohnt sich, die spezifischen Programme in der jeweiligen Region zu prüfen.

