Neues Vetorecht des Digitalministeriums: Wegweiser für strategische IT-Ausgaben
Das Bundesdigitalministerium wird künftig ein Vetorecht bei IT-Projekten anderer Ministerien besitzen, um die Digitalisierung der Bundesverwaltung zu zentralisieren und effizienter zu gestalten. "Es ist erfreulich zu sehen, dass wir jetzt großartige Optionen zur Verfügung haben", äußerte sich Markus Richter, Staatssekretär des Digitalministeriums, im Rahmen der KI-Konferenz des Hasso-Plattner-Instituts in Potsdam. Diese Maßnahme, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, zielt darauf ab, Ressourcenduplikationen zu vermeiden und eine einheitliche strategische Ausrichtung zu gewährleisten.
Das neue Vetorecht ermöglicht dem Digitalministerium, über wesentliche IT-Ausgaben der Bundesverwaltung zu entscheiden und dabei zentrale Steuerung und Kompatibilität zu forcieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Projekte im Bereich Militär, Sicherheits- und Polizeiaufgaben, Geheimdienste sowie die Steuerverwaltung. Richter zufolge existiert bereits ein System, in dem über 2.000 IT-Projekte verzeichnet sind, um Souveränitätsaspekte im Beschaffungsprozess zu berücksichtigen.
Während das Digitalministerium besonderen Fokus auf europäische Lösungen legt, schließt es ausländische Anbieter nicht kategorisch aus. Richter hob hervor, dass trotz der Berücksichtigung der deutschen Sicherheits- und Datenschutzinteressen auch US-amerikanische Unternehmen im Bereich Cloud-Computing die Möglichkeit haben, an der digitalen Infrastruktur Deutschlands teilzunehmen. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bildet den Auftakt, um die verschiedenen bestehenden KI-Umgebungen innerhalb der Bundesregierung zu harmonisieren und produktiv zu nutzen.

