Neues Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit im Dienstleistungssektor beschlossen
Der Bundestag hat ein wegweisendes Gesetz von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) verabschiedet, das sich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung richtet. Mit dem neuen Regelwerk werden nun auch Friseursalons, Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios verstärkt ins Visier genommen. Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht für Beschäftigte, stets Ausweispapiere für mögliche Kontrollen mitzuführen, ebenso wie für Fahrer von Lieferdiensten, die über Internetplattformen Essen ausliefern.
Diese Initiative zielt darauf ab, verstärkt gegen wirtschaftliche Brennpunkte vorzugehen, in denen keine Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden. Besonders Barbershops stehen unter Beobachtung, da dort neben Schwarzarbeit auch Geldwäsche vermutet wird. Nagelstudios, deren Zahl erheblich gestiegen ist, sind ebenfalls betroffen, da sie oft durch ausbeuterische Arbeitsbedingungen auffallen. Die Vorlagepflicht von Ausweisdokumenten soll die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls effektiver und schneller gestalten.
Lars Klingbeil betont, dass es darum gehe, Anstand und Gerechtigkeit walten zu lassen. Personen, die die Allgemeinheit ausnutzen, sollen streng bestraft werden. Das Gesetz stärke die Finanzkontrolle durch erweiterte Befugnisse, verbesserte Datenanalysen und effizientere Prüfungen. Ziel ist es, Brennpunkte rascher zu erkennen und gezielt Maßnahmen zu ergreifen. Dies schütze nicht nur Arbeitnehmer vor Ausbeutung, sondern sichere auch die Staatseinnahmen.
Zusätzlich umfasst der Gesetzeskatalog auch andere von Schwarzarbeit betroffene Bereiche wie das Baugewerbe, die Gastronomie und die Personenbeförderung. Die Reformen fördern eine engere digitale Vernetzung und den optimierten Datenaustausch zwischen Behörden. Dies soll bis 2029 zu Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro für Bund, Länder und Sozialversicherungen führen.

