Neuer Gegenwind für RWE: Umweltklage zum Braunkohletagebau Hambach
Der Braunkohletagebau Hambach zieht erneut juristische Aufmerksamkeit auf sich: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage eingereicht, um den umstrittenen neuen Hauptbetriebsplan der RWE Power in Frage zu stellen. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des BUND kritisiert, dass der ab 1. Januar 2025 geltende Plan erhebliche Mängel aufweise.
Der Beschluss der Bezirksregierung Arnsberg, die als zuständige Aufsichtsbehörde agiert, hat zur Klage gegen das Land geführt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die geplante Abbaggerung der Manheimer Bucht; ein Vorgang, der laut BUND essentielle Biotopverbindungen gefährden könnte. Die Umweltschützer bemängeln, dass alternative Lösungen zum Tagebau nicht umfassend geprüft worden seien.
Neben der Hauptklage strebt der BUND ein Eilverfahren an, um Rodungsarbeiten in den nächsten Tagen zu verhindern. Das Gebiet um den Hambacher Forst sowie die Region um Lützerath sind seit Jahren Synonyme für den Widerstand gegen die Kohleverstromung. Das Land Nordrhein-Westfalen plant, bereits 2030 auf die Kohleverstromung zu verzichten, was möglicherweise neue Entwicklungsperspektiven für die Region eröffnet.

