Neuer Dämpfer für Führerschein-Tourismus
Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat den sogenannten Führerschein-Tourismus in Europa erneut in die Schranken gewiesen. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden, dass Behörden überprüfen dürfen, ob Autofahrer, die im Ausland einen Führerschein erworben haben, dort auch einen Wohnsitz hatten. War das nicht der Fall, kann ihnen der Gebrauch des ausländischen Führerscheins verboten werden. Geklagt hatten zwei Autofahrer. Sie hatten ihre Führerscheine abgeben müssen und dann neue in Polen gemacht.