Neue Mindestmengenregelung: Höhere Anforderungen für spezialisierte Klinik-Eingriffe
Die Umsetzung der sogenannten „Mindestmengen“ für bestimmte komplexe medizinische Eingriffe zeigt laut der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) auch im kommenden Jahr deutliche Auswirkungen auf die Qualität und Verteilung der Standorte. So sinkt die Anzahl der Kliniken, die Bauchspeicheldrüsenoperationen durchführen dürfen, von 327 auf 286 im Jahr 2026. Diese Anpassung resultiert aus einer Anhebung der Mindestfallzahl von 15 auf 20 pro Jahr, die seit Anfang 2025 in Kraft ist. Carola Reimann, die Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, betont, dass diese Reduktion eine Konzentration auf Standorte mit mehr Routine und Erfahrung zur Folge hat, was den Patientinnen und Patienten zugutekommt.
Ein ähnlicher Trend zeichnet sich bei der Implantation von Kniegelenk-Prothesen ab. Hier werden im kommenden Jahr 821 Kliniken beteiligt sein, 71 weniger als in diesem Jahr. Besonders stark ist der Rückgang in Nordrhein-Westfalen, wo 55 Standorte betroffen sind. Diese Entwicklung ist sowohl auf landesspezifische Krankenhausplanungsentscheidungen als auch auf den Wunsch zurückzuführen, durch die Konzentration von Eingriffen an qualifizierten Standorten die Effizienz und Qualität der Versorgung zu steigern. Die AOK hofft, dass sich dieser qualitätsorientierte Ansatz durch die bundesweite Krankenhausreform weiter verfestigen wird.
Die Mindestmengenregelung, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt wird, zielt darauf ab, die Überlebens- und Heilungschancen bei komplexen Eingriffen zu erhöhen, indem sie Kliniken bevorteilt, die solche Eingriffe häufig durchführen. Dabei stellt die geplante Fallzahlprognose, die von den Krankenhausträgern erstellt und von den Krankenkassen geprüft wird, eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Behandlungsangebotes und dessen Vergütung dar. Kliniken, die diese Vorgaben unterschreiten, werden von der Finanzierung durch die Krankenkassen ausgeschlossen.

