Neue Impulse für Betriebsrenten: Regierung plant umfassende Reform
Mit einem kürzlich vorgestellten Gesetzentwurf treiben Arbeitsministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil eine weitreichende Reform der Betriebsrenten voran. Das "Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz" zielt auf eine Erhöhung der Verbreitung von Betriebsrenten, besonders für Beschäftigte mit geringeren Einkünften. Laut Klingbeil handelt es sich dabei um eine unverzichtbare Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Das Gesetzesvorhaben, das heute im Kabinett seine Zustimmung finden soll, bietet kleinen Unternehmen neue Möglichkeiten zur Einführung von Betriebsrenten. Dies könnte etwa im Rahmen von Betriebsvereinbarungen erfolgen. Auch das bestehende Sozialpartnermodell wird weiterentwickelt, um eine organisierte Altersversorgung durch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zu ermöglichen.
Ein zentraler Aspekt ist die Förderung von Opting-Out-Systemen, bei denen Beschäftigte aktiv widersprechen müssen, wenn ein Teil ihres Gehalts nicht in eine Betriebsrente fließen soll. Dies soll den Zugang zu kapitalgedeckten Zusatzrenten erleichtern. Durch eine geplante Flexibilisierung der Vorschriften für Pensionskassen sowie eine erhöhte steuerliche Förderung der Betriebsrenten, sollen höhere Renditen bei gleichzeitigem Risiko ermöglicht werden.
Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer Betriebsrentenanwartschaft lag Ende 2023 bei 18,1 Millionen, was einen Anstieg von 500.000 im Vergleich zu 2017 bedeutet. Dennoch sank die Verbreitungsquote durch den Beschäftigungsaufbau auf etwa 52 Prozent. Die angestrebten steuerlichen Anpassungen werden die Staatskasse jährlich etwa 155 Millionen Euro kosten.

