Neue Gesetzespläne: Erleichterter Schadensersatz bei fehlerhaften Produkten
Der kürzlich vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf für eine Novellierung der Produkthaftung könnte Unternehmen gezielt in die Pflicht nehmen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine erleichterte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu ermöglichen. Insbesondere Hersteller, deren Produkte durch Mängel Schaden verursachen, sollen zukünftig verstärkt haften.
Dies gilt auch für Schäden, die durch fehlerhafte Software, Updates oder sogar durch KI-Systeme verursacht werden. Nur Open-Source-Software bleibt hiervon ausgenommen, sofern diese nicht geschäftlich entwickelt oder bereitgestellt wurde.
Besonders Augenmerk wird dabei auf digitale Dienste gelegt, die im Zusammenhang mit Produkten stehen. So sollen beispielsweise auch Verkehrsinformationen eines Navigationssystems in die Haftungsbewertung einbezogen werden.
Der Entwurf ist ein Schritt zur Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht und soll sicherstellen, dass auch Hersteller mit Sitz außerhalb der EU für ihre Produkte verantwortlich gemacht werden können. Aber auch Lieferanten, Importeure und sogar Betreiber von Online-Plattformen könnten unter bestimmten Bedingungen haftbar gemacht werden. Dies könnte insbesondere der Fall sein, wenn das Erscheinungsbild eines Angebots den Eindruck erweckt, das Produkt stamme direkt von der Plattform.
Ein interessanter Aspekt ist die Regelung für „Upcycling“-Produkte. Bei umgestalteten gebrauchten Gütern würde die Haftung auf den Umgestalter übergehen.
Generell zielt die geplante Änderung darauf ab, es Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erleichtern, ihre Ansprüche durchzusetzen. Dafür könnten Unternehmen zukünftig verpflichtet werden, auf gerichtliche Anordnung hin spezifische Beweismittel offenzulegen, während deren Geschäftsgeheimnisse weiterhin geschützt bleiben.

