Neue Betrugsmasche: Vorsicht vor Stromangeboten am Telefon
Was tun, wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde?

21. September 2022, 11:25 Uhr · Quelle: LifePR

Köln, 21.09.2022 (lifePR) - Es kommt immer wieder vor, dass Vermittler von Energieanbietern Kunden an der Haustür oder am Telefon einen Energievertrag aufschwatzen, ohne dass dem Kunden das bewusst ist. Denn geben sie auf Nachfrage bestimmte Informationen heraus, können die Vermittler ohne das Wissen der Kunden einen Anbieterwechsel vollziehen. Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Opfer einer solchenBetrugsmasche von Stromanbieternwerden, haben wir für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermittler von Energielieferanten schieben Verbrauchern am Telefon oder der Haustür oft Verträge unter oder leiten einen Anbieterwechsel in die Wege, ohne dass die Verbraucher davon in Kenntnis gesetzt werden.
  • Diese Betrugsmasche von Stromanbietern istillegalund Verbraucher können sich zur Wehr setzen.
  • Wenn Sie Opfer der Betrugsmasche geworden sind, haben Sie ein14-tägiges Widerrufsrecht.
  • Um sich vor einemungewollten Anbieterwechselzu schützen, sollten Sie keinesfalls Ihre Stromzählernummer preisgeben.
Was ist die Betrugsmasche von Stromanbietern?

Energieanbieter haben eine besondere Betrugsmasche, auf die Kunden immer wieder hereinfallen. Kein Wunder, denn so einfach zu durchschauen ist die Stromanbieter-Betrugsmasche nicht.

Bei Hausbesuchen verwickeln Vermittler von Energieanbietern Sie in ein Gespräch, bei dem sie Sie über neue Tarife und besondere Angebote informieren möchten – zumindest geben die Vermittler vor, dies sei der Grund ihres Besuchs. Tatsächlich haben die Vermittler aber im Sinn, einenAnbieterwechseldurchzuführen, ohne Sie davon in Kenntnis zu setzen.

Dafür benötigen die Vermittler neben Ihrenpersönlichen Datenauch Ihren aktuellenEnergielieferantensowie IhreZählernummer. Sobald sie diese Informationen beisammen haben, kann in Ihrem Namen ein Anbieterwechsel eingeleitet werden. Meist fällt das erst auf, wenn Sie dann Post von Ihrem neuen Energielieferanten bekommen, weil die Vermittler Ihrem alten Energielieferanten meist keine Kündigungsvollmachtvorzeigen müssen.

Was tun Verbraucherschützer gegen die Stromanbieter-Betrugsmasche?

Verbraucherschützer sind schon lange dabei, gegenillegale Betrugsmaschen von Unternehmenvorzugehen. So wurden beispielsweise von der Verbraucherzentrale NRW bereits vier Unternehmen abgemahnt – darunter die Stadtwerke Pforzheim GmbH und Co. KG, die Verbrauchern Auftragsbestätigungen geschickt hatten, obwohl diese nur Informationsmaterial haben wollten, und die Mivolta GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung und der Verwendung einer unzureichenden Widerrufsbelehrung. Teils wurde auch Klage erhoben, beispielsweise gegen die Mivolta GmbH.

Sie selbst können dabei helfen, dieVerbraucherzentraleauf illegale Machenschaften von Unternehmen aufmerksam zu machen, indem Sie es umgehend melden, wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind.

Wie kann ich mich wehren, wenn mir ein Vertrag untergeschoben wurde?

Zunächst einmal können Sie durch das richtige Verhalten verhindern, dass Ihnen überhaupt ungewollt ein Vertrag unterschoben oder ohne Ihr Wissen der Anbieter gewechselt wird:

  • Geben Siekeine persönlichen Datenoder gar IhreZählernummerpreis.
  • Stimmen Sie am Telefon oder der Haustür niemals einem Vertrag zu.
  • Lassen Sie sich allesschriftlichgeben und nehmen sich Zeit für eine detaillierte Prüfung, am besten in Zusammenarbeit mit einem erfahrenenAnwalt für Vertragsrecht.
Sind Sie trotz aller Vorsicht Opfer der Stromanbieter-Betrugsmasche geworden, haben Sie 14 Tage lang Zeit, den neu geschlossenenVertragohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zu bedenken gilt, dass diese Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn Sie beim Vertragsabschluss ordnungsgemäß über IhrWiderrufsrechtbelehrt worden sind. Ist dies nicht der Fall, haben Sie sogar ein Jahr und 14 Tage das Recht, den Widerruf zu erklären.

Vergessen Sie außerdem nicht, Ihren ehemaligen Energieanbieter zu kontaktieren und ihm mitzuteilen, dass Sie nicht kündigen wollten und die durch den Vermittler ausgesprochene Kündigung nicht wirksam ist, da Sie ihr nicht zugestimmt haben.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Verbraucher müssen auf der Hut sein, wenn es um ungewollte Vertragsabschlüsse geht. Das ist oft nicht so einfach, weil die Betrugsmaschen der Unternehmen meist nur schwer zu erkennen sind. Wenn Sie auf Betrüger hereingefallen sind, ist es wichtig, sich zur Wehr zu setzen und nicht aus Scham zu schweigen.

EinKLUGO Partner-Anwalt und RechtsexpertefürVertragsrechtist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Sie Opfer eines ungewollten Anbieterwechsels geworden sind oder beispielsweise Fragen zumSonderkündigungsrecht bei Stromhaben. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren einen Termin für einunverbindliches Erstgespräch.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 21.09.2022 · 11:25 Uhr
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