Neuanlauf für Umsetzung der EU-Asylreform in Deutschland
Die Bundesregierung hat rechtliche Anpassungen auf den Weg gebracht, um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland wirksam umzusetzen. Nach einem positiven Votum des Kabinetts folgen die nächsten Schritte, um die Vorschläge des Bundesinnenministeriums Realität werden zu lassen. Damit wird der Anlauf genommen, die im Frühjahr 2024 von den EU-Staaten verabschiedete Reform termingerecht umzusetzen.
Laut neuen Vorgaben bleibt den Mitgliedsstaaten eine Frist bis Juni 2026, um die bestehenden Asylregelungen zu erneuern. Das Kernstück der Reform sieht unter anderem verpflichtende Identitätskontrollen bei neuankommenden Asylbewerbern vor. Besonders Bewerber aus Ländern mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sollen ihr Verfahren direkt an der EU-Außengrenze durchlaufen. Eine unmittelbare Rückführung nach negativen Entscheidungen wird ebenfalls angestrebt.
Zu der Reform hatten bereits im vergangenen November Gespräche innerhalb des Kabinetts geführt, die jedoch am Zerbrechen der Ampel-Koalition endeten. Mangels einer parlamentarischen Mehrheit wurde das Vorhaben vorerst auf Eis gelegt. Nun wird diese Neuausrichtung im Bundestag benötigt, um eines der zentralen europäischen Projekte doch noch zum Erfolg zu führen.

