Mordprozess: 15-Jähriger widerruft Geständnis

Ravensburg (dpa) - Ein 15-Jähriger, der seine Nachbarin im oberschwäbischen Bad Buchau ermordet haben soll, hat beim Prozessauftakt ein früheres Geständnis widerrufen.

Außerdem schoben sich der Hauptangeklagte und ein mitangeklagter 17 Jahre alter Freund vor dem Ravensburger Landgericht gegenseitig die Schuld am Tod der 26-Jährigen zu. Die brutale Tat geschah am 15. April 2009.

Uwe Rung, Verteidiger des 15 Jahre alten Hauptschülers, sagte in einer Pause des nicht-öffentlichen Prozesses, als die Polizei seinen Mandanten nach der Tat vernahm, seien weder die Eltern des Jungen noch ein Anwalt dabei gewesen. Das Geständnis sei damit rechtswidrig zustande gekommen. Der 15-Jährige habe die Mutter eines Kleinkindes auch nicht erschlagen, betonte Rung. Damit wies er die Darstellung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung des Älteren zurück.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hat der 15-Jährige die Frau mit mehreren Schlägen eines Brecheisens auf den Kopf getötet. Die Jugendlichen hätten den Einbruchsplan etwa sieben Tage vorher gefasst, das Werkzeug dafür gekauft und die Tötung einkalkuliert, berichtete Staatsanwältin Christa Gillig in einer Verhandlungspause. Die Bluttat hatte für großes Aufsehen gesorgt. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen Mord. Der Prozess findet zum Schutz der minderjährigen Angeklagten hinter verschlossenen Türen statt. Auch Journalisten haben keinen Zutritt. 

Die Jugendlichen hatten nach Darstellung Gilligs beschlossen, dass die Nachbarin notfalls sterben müsse, falls sie beim Klauen von Elektronikgeräten erwischt würden. Die Schüler hatten sich demnach einen Notfallhammer, ein Brecheisen und eine Schreckschusspistole sowie Klebeband besorgt. Der Klageschrift zufolge lief der Tattag so ab: Als es ernst werden sollte, machte der 17-Jährige einen Rückzieher, woraufhin der Jüngere mit den Werkzeugen im Rucksack allein bei der Nachbarin einbrach. Frau erkannte den 15-Jährigen jedoch trotz Gesichtsmaske sofort. Er überwältigte und fesselte sie. Dann rannte er wieder zu dem Älteren, der nebenan wohnte, um zu fragen, was er nun tun solle.

Der 17-Jährige ging dann mit, sah das gefesselte Opfer und verschwand mit dem Argument «Da mache ich nicht mit» - wohlwissend, dass dies den Tod der Frau bedeutete. Gillig betonte: «Er unternahm nichts, um das Leben der Frau zu retten.» Auch habe er seinen Kumpel nicht von der Bluttat abgehalten. Dann seien sie wiederum gemeinsam zur Tankstelle gezogen, um dort Benzin zum Verbrennen der Leiche zu kaufen. Doch als sie mit einem Kanister zurückkamen, hatte der 46-jährige Ehemann seine Frau schon leblos im Keller entdeckt.

Anwalt Rung bestritt, dass die Leiche in einer Grube im Garten der Eltern des 15-Jährigen verschwinden sollte. Das Erdloch sei lange vorher ausgehoben worden. Der Verteidiger des 17-Jährigen wies die Darstellung zurück, sein Mandant habe die Frau erschlagen. «Ich habe keine Zweifel am Wahrheitsgehalt seiner Aussagen», sagte Anwalt Philipp Mohrschulz.

Der Prozess soll am 25. Januar weitergehen. Die 2. Große Jugendkammer hat insgesamt sieben Verhandlungstage ansetzt. Sie will ein gutes Dutzend Zeugen und zwei Sachverständige hören. Das Urteil wird am 10. Februar erwartet.

Prozesse / Kriminalität
11.01.2010 · 18:29 Uhr
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