Migrationspolitik: Keine Lockerung des Schutzstatus bei Heimreisen nach Syrien
Die Bundesrepublik Deutschland zeigt in ihrer Asylpolitik Kontinuität und entschied sich gegen eine geplante Lockerung des Schutzstatus für syrische Flüchtlinge, die ihr Heimatland besuchen. Das Bundesministerium des Innern teilte mit, dass eine solche Regelung nicht kommen werde. Zuvor hatte die Ampel-Regierung erwogen, derartige Rückkehrreisen zu gestatten, um dauerhafte Heimkehrmöglichkeiten auszuloten. Doch auch die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die initial gegenüber der Idee offen war, entschied sich letztlich dagegen, diesen Ansatz umzusetzen.
Nach aktuellem Stand verlieren Syrer ihren Schutzstatus, wenn sie Reisen in ihr Herkunftsland unternehmen. Ausnahmen können lediglich in besonderen Fällen gewährt werden, wie etwa bei gesundheitlichen Notlagen in der Familie. Auf Druck der unklaren Lage in Syrien hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Bearbeitung bestimmter Asylanträge pausiert. Der Stopp betraf Entscheidungen im Zuge des Machtwechsels nach dem Sturz Baschar al-Assads. Seit Ende September jedoch bearbeitet das Bamf wieder verstärkt Anträge, die von jungen, alleinstehenden Männer gestellt wurden.
Zusätzlich rät das Innenministerium syrischen Staatsangehörigen, die eine freiwillige Heimkehr erwägen, sich bei Beratungsstellen über eventuelle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Doch die Hoffnung auf eine schnelle Rückkehr vieler syrischer Flüchtlinge bleibt gering. Johann Wadephul, der Außenminister, reiste kürzlich nach Syrien und erlebte die dort anhaltende Zerstörung. Er äußerte sich skeptisch, dass in absehbarer Zeit viele Flüchtlinge den Schritt zur Rückkehr wagen werden, da die notwendige Infrastruktur zu großen Teilen zerstört ist.

