Mietpreisbremse verlängert: Neue Regelungen im Fokus
Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 hat grünes Licht erhalten. Ein Gesetzentwurf der Großen Koalition unter Führung von CDU, CSU und SPD wurde erfolgreich im Bundesrat verabschiedet. Damit bleibt die Möglichkeit der Mieterhöhung bei Neuvermietungen in stark nachgefragten Wohngebieten weiterhin auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt. Diese Verlängerung betrifft Gebiete, die von den jeweiligen Landesregierungen als solche mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft wurden.
Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Neubauten, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen, die erneut vermietet werden. Trotz dieser Fortschritte betont Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um Mieter wirksam zu schützen. Eine Expertenkommission soll nach der Sommerpause die Arbeit aufnehmen, um unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse zu entwickeln.
Eine der Herausforderungen ist, dass Mieter derzeit lediglich die überhöhte Miete rückfordern können, wenn gegen die Bremse verstoßen wird. Diese Regelung findet jedoch Kritik, da der Vermieter kaum weiteres Risiko trägt. Laut Hubig besteht hier Handlungsbedarf, insbesondere um ängstlichen Mietern, die sich nicht trauen, gegen unfaire Mietkonditionen vorzugehen, eine Stimme zu geben.
Ziel der Expertenkommission ist es, bis Ende 2026 umfangreiche Vorschläge auf den Tisch zu legen, die auch die bislang wenig durchsetzungsfähigen Regelungen zum Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht stärken sollen. Die NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hebt hervor, dass es neben Mietrechtsverschärfungen auch um eine Harmonisierung der mietrechtlichen Vorschriften gehen sollte, um Vermietung wieder attraktiver zu machen, unter anderem durch steuerliche Anreize.
Zusätzlich plant Justizministerin Hubig Anpassungen bei Indexmietverträgen und Kurzzeitmietverträgen, um der Umgehung der Mietpreisbremse entgegenzuwirken. Auch Maßnahmen, die Gewaltopfern ein einfacheres Aussteigen aus gemeinsamen Mietverträgen ermöglichen, sollen eingeführt werden, um besonders Frauen besser zu schützen.

