Meta im KI-Datenstreit: Warten auf das OLG Köln
Das Oberlandesgericht Köln steht im Fokus eines Rechtsstreits, bei dem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Tech-Giganten Meta eine einstweilige Verfügung angestrengt hat. Der Streit dreht sich um die geplante Nutzung von personenbezogenen Daten durch Meta für die Ausbildung ihrer Künstlichen Intelligenz. Medienberichten zufolge soll das Gericht seine Entscheidung am kommenden Freitag bekanntgeben, nachdem bereits eine ausgedehnte mündliche Verhandlung stattfand.
Die Kernfrage betrifft die Verwendung von Instagram- und Facebook-Daten europäischer Nutzer zu KI-Trainingszwecken, die nach Angaben der Verbraucherzentrale ab dem 27. Mai erfolgen sollte. Meta beruft sich dabei auf ein vermeintlich „berechtigtes Interesse“ und informiert seine Nutzer über ihre Widerspruchsrechte. Ein Einvernehmen über die rechtlichen Grundlagen dieser Praxis scheint jedoch in weiter Ferne.
Kritiker, so auch die Verbraucherzentrale, argumentieren, dass Meta gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Datenschutzexpertin Christine Steffen äußerte, dass ein Eingreifen unumgänglich sei, um der Schaffung unumkehrbarer Tatsachen zuvorzukommen. Dem entgegnet Meta, dass das Vorgehen mit europäischen Regularien konform gehe und für das Verständnis der deutschen Kultur und Sprache durch ihre KI-Produkte von Bedeutung sei. Die Entwicklung der nächsten Tage bleibt mit Spannung abzuwarten.