Menschenrechts-Gericht entscheidet über Rechte leiblicher Väter
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet heute über den Anspruch leiblicher Väter auf juristische Anerkennung der Vaterschaft. Geklagt haben zwei Männer aus Deutschland, die Vater sein wollen, aber nach dem Gesetz keine Chance auf Anerkennung der Vaterschaft haben. In beiden Fällen lebt die Mutter mit einem anderen Mann zusammen, der rechtlich als Vater des Kindes gilt - obwohl in einem Fall sogar mit einem Vaterschaftstest festgestellt wurde, dass der Kläger biologischer Vater ist.