Masken-Millionen: Bund muss weiterhin tief in die Tasche greifen
Der Bundesrechnungshof hat den Bund erneut auf die hohen Folgekosten der Schutzmaskenbeschaffung während der Corona-Krise hingewiesen. Trotz der umstrittenen Einkäufe im Jahr 2020, die unter Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn getätigt wurden, fehlt es noch immer an einem klaren Plan zur Verteilung von rund 800 Millionen verbliebenen Masken, die bis 2024 als nutzbar gelten. Die Verwaltungskosten dieser Bestände drohen um 57 Millionen Euro auf insgesamt 517 Millionen Euro anzusteigen, wie aus einem aktuellen Bericht an den Bundestags-Haushaltsausschuss hervorgeht.
Für das laufende Jahr sind bereits 45 Millionen Euro für die Verwaltung eingeplant. Laut den Informationen könnte der Finanzbedarf in den Jahren 2026 und 2027 für Lagerung, Logistik, Vernichtung sowie für Rechts- und externe Beratung weitere 67,3 Millionen Euro betragen. Diese Ausgaben stehen im Zusammenhang mit den anfälligen Verbindlichkeiten und den rechtlichen Auseinandersetzungen infolge der damaligen Beschaffungsentscheidungen.
Ex-Minister Spahn gerät in die Kritik, da das Ministerium Lieferverträge ohne Preisverhandlungen zu erheblichen Kosten eingegangen war, was zu verschiedenen rechtlichen Konflikten führte. Der Bundesrechnungshof bestätigt, dass von den insgesamt 5,8 Milliarden bestellten Schutzmasken lediglich 1,7 Milliarden im Inland verteilt wurden. Ein erheblicher Anteil dieser Masken musste entsorgt werden oder steht noch zur Vernichtung aus. In Anbetracht dieser finanziellen Lasten fordern Politiker wie die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta, dass die Öffentlichkeit umfassend über die Vorgänge rund um die Maskeneinkäufe informiert werden müsse, um die erheblichen finanziellen Implikationen für den Steuerzahler zu beleuchten.

