Tod von 12-Jähriger

Teenager müssen für Mord an Luise Schmerzensgeld zahlen

28. Mai 2026, 13:25 Uhr · Quelle: dpa
Urteilsverkündung im Zivilverfahren um die Tötung im Fall Luise
Foto: Thomas Frey/dpa
Das Gericht hat im Zivilverfahren ein Urteil gesprochen.
Der gewaltsame Tod der jungen Luise war ein Schock und eine Tat, die fassungslos machte. Ihre Familie legte eine Klage gegen zwei geständige Mädchen ein. Was das Gericht nun entschieden hat.

Koblenz/Freudenberg (dpa) - Nach dem gewaltsamen Tod der damals 12 Jahre alten Luise aus Freudenberg im Siegerland müssen die Mädchen, die die Tat gestanden hatten, eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen. Das hat das Landgericht Koblenz zum Ende eines Zivilverfahrens rund drei Jahre nach der Tat verkündet. Ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten von damals 12 und 13 Jahren nicht statt.

Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu, für die Getötete kämen 40.000 Euro hinzu, insgesamt beträgt die Höhe des Schmerzensgelds damit 125.000 Euro. Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten übernehmen. Hinzukämen noch Anwaltskosten der Familie. 

Damit sprach die Kammer der Klage weitgehend zu: Gefordert hatten die Kläger nach früheren Angaben des Gerichts 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise sowie jeweils 30.000 Euro für die klagenden Angehörigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

«Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet», sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn. Bei den beiden beklagten Teenagern habe die Kammer die individuelle Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Tat gesehen.

Leidensdauer entscheidend

Im Mittelpunkt des Prozesses stand vor allem die Frage, wie lange das Mädchen nach dem Angriff noch bei Bewusstsein war und wie groß ihr Leidensweg gewesen ist. Dies gilt als entscheidend für die Höhe eines möglichen Schmerzensgelds. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten mit extremer Panik und Todesangst erlebte. Es sei davon auszugehen, dass der Todeskampf maximal 30 Minuten gedauert habe. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar. Es sei ein heimtückischer und geplanter Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache.

Zu Prozessbeginn im Juli 2025 hatte ein Richter erklärt, Luise sei mit 74 Messerstichen getötet worden. Sie habe zudem Verletzungen im Gesicht erlitten und sei schließlich an Blutverlust sowie einem Pneumothorax (einfach ausgedrückt: eine Luftansammlung im Brustraum) gestorben.

Die Leiche des Mädchens war im März 2023 einen Tag nach ihrem Verschwinden in einem Wald an der Grenze von Nordrhein-Westfalen zu Rheinland-Pfalz gefunden worden.

Prozess (Gericht) / Kriminalität / Rheinland-Pfalz / Deutschland / Schmerzensgeld / Mordfall Luise / Landgericht Koblenz
28.05.2026 · 13:25 Uhr
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