Lidl gewinnt Rechtsstreit um App-Nutzung: OLG Stuttgart weist Klage ab
Der Rechtsstreit um die "Lidl Plus"-App zwischen dem Discounter Lidl und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fand vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sein Ende - zumindest vorerst. Der Verbraucherrechtssenat des Gerichts entschied zugunsten von Lidl und erklärte die Klage der Verbraucherschützer für unbegründet. Dennoch ließ der Senat eine Revision zum Bundesgerichtshof zu, da die Grundsatzfrage von erheblicher Bedeutung sei.
Auslöser der Auseinandersetzung war eine Unterlassungsklage der Verbraucherschützer im April. Sie argumentierten, die App dürfe nicht als kostenlos beworben werden, da Nutzer zwar kein Geld zahlen müssten, jedoch ihre persönlichen Daten preisgeben. Lidl solle demnach verpflichtet werden, einen Gesamtpreis anzugeben.
Laut Aussage des Oberlandesgerichts sei es jedoch nach geltendem Recht nicht erforderlich, bei der Anmeldung eine solche Preisangabe zu machen. Unabhängig von der Gegenleistung in Form von Daten definieren deutsches Gesetz und europäische Normen einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag. Auch der Hinweis auf die kostenlose Nutzung in den Teilnahmebedingungen sei nicht irreführend.
Die "Lidl Plus"-App erfreut sich nach Angaben des Discounters großer Beliebtheit. Über 100 Millionen Kunden weltweit nutzen die App, um von unterschiedlichsten Angeboten zu profitieren. Somit bleibt abzuwarten, ob der Fall vor den Bundesgerichtshof kommt und möglicherweise eine neue Rechtsinterpretation hervorbringt.

