Leitfaden für die Anwendung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
News zum künftigen Guide für die MVO
Vils, 10.04.2025 (PresseBox) - Der Leitfaden für die Anwendung derneuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230kommt! Anfang 2025 hat die zuständige Redaktionsgruppe der dafür zuständigen Generaldirektion für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU mit der Erarbeitung des künftigen Begleitdokuments begonnen. In dieser Kurzinformation haben wir den aktuellen Stand der Erstellung des Guide für Sie zusammengefasst.
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Was ist der aktuelle Stand?
Die erste Sitzung der Redaktionsgruppe für den neuen Leitfaden fand am 28. Januar 2025 statt. Im Rahmen dieses Treffens wurden auch erste Details zur Organisationsstruktur festgelegt: Die Erarbeitung erfolgt im Rahmen einer Haupt-Redaktionsgruppe und 5 Untergruppen für spezifische Themen, wie z.B. KI-basierte Sicherheitsfunktionen, autonome mobile Maschinen oder Cybersicherheit.
Diese Untergruppen werden in weiterer Folge die detaillierten Inhalte (d.h. neue und überarbeitete Inhalte im Vergleich zum MRL-Leitfaden) vorbereiten, nach einer anschließenden Prüfung durch die Hauptredaktion werden diese Inhalte der Expertengruppe der EU-Kommission für Maschinen zur formalen Bestätigung vorgelegt werden.
Diese Aufteilung wurde Ende März 2025 im Rahmen eines Aufrufs zur Interessenbekundung veröffentlicht. Dieser ruft interessierte Kreise zur Mitarbeit am neuen Leitfaden auf, die Frist für Rückmeldungen ist auf den 25. April 2025 festgelegt. Details hierzu finden Sie in der Veröffentlichung der Redaktionsgruppe auf den Seiten der EU-Kommission.
Die nächste Sitzung ist für den4. April 2025 geplant.
Wann kommt der neue Leitfaden für die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
Da der Prozess gerade erst begonnen hat, ist mit einer endgültigenVeröffentlichung frühestens 2026 (ein Jahr vor Beginn der Gültigkeit der neuen Maschinenverordnung) zu rechnen. Erste Entwürfe könnten möglicherweise jedoch bereits Ende 2025 vorliegen.
Zum Vergleich:Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde im Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die erste Ausgabe des zugehörigen Guides folgte im Dezember 2009. Wenn der Leitfaden zur Maschinenverordnung einem ähnlichen Zyklus folgt, wäre ein geplanter Veröffentlichungstermin der ersten Ausgabe Dezember 2026.
Was ändert sich am Inhalt?
Detaillierte Einblicke in die inhaltlichen Änderungen des neuen Leitfadens werden wohl erst mit Erscheinen der ersten Entwurfsdokumente (möglicherweise Ende 2025) möglich sein.
In ihrem Aufruf zur Mitarbeit vom 26.3.2025 wurden jedoch erste Details hinsichtlich der Organisationsstruktur veröffentlicht und auf welchen Fokus sich diese sog. Untergruppen spezialisieren sollen:
Gruppe Abefasst sich unter anderem mit der Überprüfung der Eignung desaktuellen Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinieim Hinblick auf die in der MVO geänderten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (Essential health and safety requirements – EHSRs), dem Thema "Wesentliche Veränderung" sowiemaschinenspezifischen Bestimmungen des New Legislative Framework.
Gruppe Blegt den Fokus auf Funktionale Sicherheit und befasst sich mit den ThemenKI-gestützte Sicherheitsfunktionen sowieSoftware als Sicherheitskomponente. Zu erwarten ist in diesem Kontext eine enge Verflechtung mit derneuen EU-Verordnung über künstliche Intelligenz.
InGruppe Cwerden die Themen autonome mobile Maschinen, Risiko des Kontakts mit Hochspannungsleitungen sowie Sitze (z.B.Sicherheitsgurte) behandelt.
Gruppe Dbefasst sich mit dem in der MVO neu aufgenommenen Thema Cybersecurity. Auch hier sind Überschneidungen mit einer weiteren EU-Vorschrift, nämlich demneuen Cyber Resilience Act, zu erwarten
Gruppe Eist abschließend fürdigitale Betriebsanleitungen und weitere Informationen(z.B. die Konformitätserklärung) zuständig.
Behandelt der aktuelle Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie bereits die Maschinenverordnung?
Nach der Veröffentlichung der Maschinenverordnung im Juni 2023 im EU-Amtsblatt wurde eine Überarbeitung der Version 2.2 des Leitfadens zur MRL auf den Weg gebracht, um bereits frühzeitig Änderungen in Bezug auf die Form der Betriebsanleitung zu kommunizieren.
Daher umfasst die Version 2.3 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie bereits die geänderten Abschnitte § 255 (Form der Betriebsanleitung),§ 261 (Aufnahme der EG-Konformitätserklärung in die Betriebsanleitung,§ 264 (Montage, Aufbau und Anschluss),§ 382 (Die EG-Konformitätserklärung für eine Maschine),§ 384 (Die Einbauerklärung für eine unvollständige Maschine) sowie§ 390 (Montageanleitung für eine unvollständige Maschine). Für diese Abschnitte bedeutet die Einhaltung der Bestimmungen der Maschinenverordnung bzgl. des neuen Formats der Dokumente ebenso eine Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Maschinenrichtlinie.
Details hierzu finden Sie in unseremBeitrag zur neuen Version 2.3 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie.
Sind die Inhalte des Leitfadens verbindlich anzuwenden?
Der künftige Leitfaden zur Maschinenverordnung sowie weitere Guides spielen in der Interpretation der gesetzlichen Vorgaben der MVO eine wichtige Rolle und sind in der Praxis wertvolle Wissensquellen – diese Begleitdokumente der EU-Kommission haben jedoch keinen Gesetzescharakter wie EU-Verordnungen oder -Richtlinien!
Details zu diesem Thema finden Sie in unseremFachbeitrag zum Thema "rechtliche Bedeutung des Blue Guide und anderen Leitfäden".
Wie unterstützt Safexpert, die CE-Software, bei der Anwendung der Inhalte des Leitfadens zur Maschinenverordnung?
Sobald die EU-Kommission eine finale Ausgabe des Leitfadens veröffentlicht werden wir den PDF-Volltext als Datensatz am Live Server bereitstellen sowie die einzelnen Inhalte des Guides zeitnah für dieSafexpert Knowledge Baseaufbereiten.
Dadurch ergibt sich für Safexpert-Anwender der Vorteil, dass die jeweiligen Erläuterungen parallel zu den entsprechenden Abschnitten der Maschinenverordnung imNormManagerangezeigt werden.