Leistungskürzungen bei der Grundsicherung: Ein verfassungskonformes Vorhaben?

Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann plädiert für die Möglichkeit, bei der neuen Grundsicherung Leistungen in Ausnahmefällen vollständig zu streichen. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, welches unter bestimmten Bedingungen solche Kürzungen als verfassungsgemäß einstuft. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte Linnemann, dass es in Deutschland lediglich 16 Personen gebe, die von einer sogenannten Totalverweigerung betroffen seien.
Das Bundesverfassungsgericht hatte damals enge Grenzen für Totalsanktionen gesetzt. Initial hieß es in der Entscheidung, der vollständige Wegfall existenzsichernder Leistungen sei verfassungsrechtlich problematisch, da es keine ausreichenden Belege gebe, dass solche Sanktionen die Betroffenen eher zur Mitarbeit motivieren. Dennoch lässt das Urteil auch Raum für Ausnahmen: Leistungsverweigerungen könnten gerechtfertigt sein, wenn eine zumutbare Erwerbstätigkeit ohne triftige Gründe abgelehnt wird.
Parallel dazu plant die Bundesregierung, rund drei Jahre nach der Einführung der Bürgergeldreform, deren Vorschriften zu verschärfen. Der aktuelle Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht vor, dass das Bundeskabinett heute eine Neuordnung der Regelungen beschließt, die auch die Möglichkeit einer vollständigen Leistungskürzung einschließt.

