Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann plädiert für die Möglichkeit, bei der neuen Grundsicherung Leistungen in Ausnahmefällen vollständig zu streichen. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, welches unter bestimmten Bedingungen solche Kürzungen als […] mehr

Kommentare

6satta17. Dezember 2025
Früher hat man solche Leute wegen asozialen Lebenswandels einfach in den Bau gesteckt, warum ist noch niemand aus der CDU/CSU darauf gekommen in der aktuellen Debatte?
5thrasea17. Dezember 2025
@4 Tja. Da haben nur viele ExpertInnen große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit...
4Chris198617. Dezember 2025
@2 Der vollständige Wegfall der Leistungen sollte auch nicht als Extremmaßnahme mit dem Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit gesehen werden. Wer sich der Mitwirkung verweigert, hat einfach keinen Anspruch auf Unterstützung durch die Gesellschaft, der nicht zugemutet werden soll, Totalverweigerung auch noch zu unterstützen.
3thrasea17. Dezember 2025
insbesondere daraus, dass der Verlust der Wohnung droht."
2thrasea17. Dezember 2025
Herr Linnemann sollte das angesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr genau lesen. Ich zitiere RN 205 aus dem Urteil: "Es liegen keine tragfähigen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre, das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern. Durchgreifende Bedenken gegen die Eignung der Sanktion in dieser Höhe ergeben sich
1nonam17. Dezember 2025
"zumutbar" ist halt abhänging davon wer was wie interpretiert; meiner meinung nach wäre es für herrn linnemann auch zumutbar mal seinen jop als politiker zu machen; ansonsten wäre ich da auch für einen komplettentzug der aus steuermitteln bezahlten einkünfte;