Leipziger Label verliert Markenstreit um Herz-Symbol
Das Leipziger Unternehmen Spreadshirt musste eine erneute Niederlage im langjährigen Rechtsstreit um die markenrechtliche Schutzfähigkeit der Kombination aus „I“ und einem roten Herz einstecken. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte die Entscheidungen des EU-Markenamts EUIPO, welche die Schutzfähigkeit der Zeichen an bestimmten Positionen auf Kleidung in Frage gestellt hatten.
Spreadshirt versuchte, die besagte Kombination als Positionsmarke für den linken Brustbereich, das Innenetikett und den Nackenbereich von Kleidungsstücken zu registrieren. Doch das EUIPO lehnte die Anträge ab, weil dem Motiv die notwendige Unterscheidungskraft fehle. Den Verbrauchern sei dieses Zeichen als „I love“ oder „Ich liebe“ zu bekannt, um es einer bestimmten Marke zuzuordnen.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg bekräftigten nun diese Auffassung der EUIPO. Sie betonten, dass selbst bei präzisen Positionsangaben das Symbol nicht geeignet sei, die Produkte von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Bereits 2021 scheiterte Spreadshirt an dem Versuch, das „I love“-Symbol ohne spezifische Positionierung als Marke eintragen zu lassen, da es damals wie heute keine ausreichende Unterscheidungskraft besaß.

