17 Schüsse – und schuldunfähig

Tödlicher Einsatz, kein Mord - Ein Urteil und seine Folgen

01. April 2026, 16:16 Uhr · Quelle: dpa
Prozess um Tötung von Polizisten in Völklingen
Foto: Laszlo Pinter/dpa
Die Vorsitzende Richterin (M) bei der Urteilsverkündung.
Ein Polizist stirbt durch Schüsse aus einer Dienstwaffe. Nun fiel das Urteil - der Angeklagte ist schuldunfähig. Zuschauer äußern sich empört, die Gewerkschaft der Polizei ist «fassungslos».

Saarbrücken (dpa) - Als alles gesagt scheint in diesem Mordprozess und der Angeklagte mit hängenden Schultern aus Saal 38 geführt wird, ist es kurz laut im Landgericht Saarbrücken. «Skandal», ruft ein Zuschauer. «Lächerlich!» Und eine Zuschauerin ergänzt: «Alle Leben sind zerstört!» Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland spricht von einem «Schlag ins Gesicht», die Anklage kündigt Revision an. Es ist ein Urteil, das lange nachhallt.

Die Tat, um die es geht, hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Im August 2025 entreißt der 19-jährige Angeklagte nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und gibt 17 Schüsse ab. Sechs treffen den 34 Jahre alten Polizeioberkommissar Simon Bohr. Weitere Beamte werden beschossen, einer von ihnen verdankt sein Leben wohl der Schutzweste. Erst Schüsse der Polizei stoppen den Angreifer.

Wieso konnte ein Routineeinsatz so eskalieren?

Alles dreht sich um die eine Frage: Wie konnte ein Überfall mit einem Buttermesser und knapp 600 Euro Beute so eskalieren, dass der anschließende Einsatz für einen Polizisten tödlich endet: erschossen, mit der Pistole eines Kollegen?

Oberstaatsanwalt Christian Nassiry hatte im Plädoyer drastische Worte gefunden. Der Angeklagte habe «mit absolutem Vernichtungswillen» gehandelt, sagte er. «Demonstrativ wie in einem Mafiafilm» habe der Täter auf den wehrlos am Boden liegenden Polizisten geschossen. Der letzte Schuss, fast mit aufgesetzter Waffe, traf in den Kopf, wie Nassiry sagte. «Das war eine gezielte Hinrichtung und ein qualvoller Tod.»

In Anwesenheit der Witwe erinnert auch Richterin Jenny Klingelhöfer in ihrer Urteilsbegründung an diese fürchterlichen Minuten, die im Prozess immer wieder rekonstruiert worden waren. Von den Tötungsvorwürfen spricht sie den Angeklagten jedoch wegen einer krankhaften seelischen Störung frei und verurteilt den jungen Mann nur wegen besonders schweren Raubes.

Der 19-Jährige - laut Gericht ein Deutscher, früher hatten die Behörden von einer deutschen und türkischen Staatsbürgerschaft gesprochen - werde unbefristet in einer forensischen Psychiatrie untergebracht, sagt Klingelhöfer. Sie wertet die Tötung als Totschlag und die weiteren Schüsse als versuchten Totschlag, allerdings sei der junge Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig.

Forensik ist wie ein Gefängnis

Für forensische Kliniken gelten spezielle Sicherheitsstandards. Dazu gehören technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune, Zugang nur durch eine besonders gesicherte Pforte, Sicherheitsschleusen und umfangreiche Videoüberwachung.

Ursprünglich lautete die Anklage auf Mord, versuchten Mord und besonders schweren Raub. Die Kammer sehe aber keine Mordmerkmale, sagt die Richterin. Der Angeklagte sei während des Polizeieinsatzes infolge seiner Krankheit von massiver Angst getragen worden. «Die Angst hatte sein Denken übernommen.» In krankheitsbedingter Verkennung der Lage habe er mehrmals auf Polizisten geschossen. «Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte», erklärt Klingelhöfer.

Der Angeklagte sei bei dem Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert und bei den Schüssen auf die Polizisten schuldunfähig gewesen.

Oberstaatsanwalt kann Gericht nicht folgen

Nur einen Raum weiter kündigt Nassiry kurz nach dem Urteil Revision an. «Die Ausführungen des Gerichts zur fehlenden Einsichtsfähigkeit des Angeklagten kann ich so nicht nachvollziehen und werde daher das Urteil auch auf Rechtsfehler überprüfen lassen und das Rechtsmittel der Revision einlegen», betont der Oberstaatsanwalt.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland zeigt sich enttäuscht, dass der Angeklagte weder wegen Mordes noch wegen Totschlags verurteilt wurde. «Das fühlt sich an wie ein Schlag ins Gesicht», sagt der Landesvorsitzende Markus Sehn noch im Landgericht. «Wir haben darauf gepocht, dass es ein gerechtes Urteil gibt und müssen leider feststellen, das ist aus unserer Sicht nicht so. Wir sind schockiert.»

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland, Andreas Rinnert, betont: «Auch wenn das Gericht zugleich die zwangsweise Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung angeordnet hat, macht dieser Freispruch die gesamte Polizeifamilie dennoch völlig fassungslos.»

Selbst die Verteidigung hatte keinen Freispruch gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Auch die Nebenklage, die die Witwe des getöteten Polizisten vertritt, forderte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter und eine Jugendstrafe – allerdings die Höchststrafe von 15 Jahren.

Die Verteidigung sah die Mordmerkmale hingegen nicht erfüllt und sprach sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren und eine Unterbringung aus. Das Urteil fiel nun ganz anders aus.

Prozess (Gericht) / Kriminalität / Saarland / Deutschland / Polizeigewerkschaft / Forensische Psychiatrie / Urteil
01.04.2026 · 16:16 Uhr
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