Prozesse

Lehmann muss nach Alkoholfahrt 1.000 Euro zahlen

03. April 2025, 18:23 Uhr · Quelle: dpa
Im Prozess um eine Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest verhängt das Gericht eine Geldbuße gegen Jens Lehmann – und hält ihm ausgerechnet sein «schlechtes Benehmen» zugute.

München (dpa) - Das Amtsgericht München hat den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt. Am Ende kommt ihm dabei ausgerechnet sein «schlechtes Benehmen» vor Gericht zugute, wie Richterin Möhring in ihrer Urteilsbegründung sagt. Denn dass er sich Polizisten gegenüber ungehobelt und distanzlos verhalten habe, und unkooperativ gewesen sei bei der Blutentnahme zur Alkoholkontrolle, das stehe für sie außer Frage. 

«Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten»

Das müsse aber nicht unbedingt an den zweieinhalb Litern Bier gelegen haben, die Lehmann, wie er selbst zugibt, an jenem Abend auf der Wiesn getrunken hatte. Nach der stundenlangen Verhandlung stellt die Richterin fest: «Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten.»

Der 55-Jährige hatte sich vor Gericht immer wieder provokant zu Wort gemeldet. Und weil er am Rande des Prozesses auch noch einen der Polizisten, der gegen ihn aussagten, fotografierte, rügte ihn die Richterin: «Selbstjustiz war noch nie eine gute Idee.» 

Der Polizist gab an, Lehmann habe ihn vor seiner Zeugenaussage im Gericht fotografiert und ihn gefragt, ob er Kinder hatte – und bat die Richterin, den 55-Jährigen aufzufordern, die Fotos zu löschen. Weil er angab, dies bereits getan zu haben, verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, Lehmann zur Herausgabe seines Handys aufzufordern. Der Polizist sagte, er glaube nicht, dass Lehmann das Foto von ihm seinen eigenen Kindern habe zeigen wollen.

Über 0,7 Promille Alkohol im Blut

Dass Lehmann nach der Wiesn mit über 0,7 Promille Alkohol im Blut erwischt wurde, wertet das Gericht also auch wegen seines im nüchternen Zustand ebenfalls auffälligen Verhaltens als Ordnungswidrigkeit. Weil Lehmann das gegen ihn verhängte Fahrverbot von einem Monat bereits verbüßt hat, bekommt er nach der Entscheidung des Gerichts sogar sofort seinen Führerschein zurück. Eine Entschuldigung der Staatsanwaltschaft, die hätte er eigentlich schon erwartet, sagt Lehmann in seinem letzten Wort. 

Die Staatsanwaltschaft hatte Lehmann ursprünglich eine Straftat wegen Fahruntüchtigkeit vorgeworfen und in einem Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt, war aber im Schlussplädoyer bereits von dieser Forderung abgewichen. Nach Angaben von Lehmanns Verteidiger hatte die Geldstrafe bei 72.000 Euro gelegen. Weil Lehmann gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht, bei dem er nun 71.000 Euro einsparen konnte.

Lehmann hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, ins Auto gestiegen und gefahren zu sein. «Im Laufe des Abends habe ich zwei Bier getrunken, zwei Maß, und vielleicht auch noch ein Saures» – also ein Bier mit Wasser. «Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte», betont er. «Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue.»

«Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß»

Er sei aber nicht betrunken gewesen, habe keine Ausfallerscheinungen gehabt, nicht gelallt und habe auch nicht würgen müssen. Er habe lediglich Husten gehabt. «Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß.» Er sage die Wahrheit, betont Lehmann: «Ich schwöre auf meine Kinder.» Dass er, als die Polizeistreife ihm in der Nacht auf den 23. September 2024 in München entgegenkam, plötzlich nach rechts auf den Parkstreifen schwenkte, erklärt er mit einem dringenden Bedürfnis. Er habe eben Wasser lassen müssen. 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er bei der anschließenden Polizeikontrolle aber unkooperativ und zeigte «Stimmungsschwankungen». Er habe «eine verwaschene Aussprache» gehabt und «einen sprunghaften Denkablauf». Ähnlich äußert sich im Prozess auch die Ärztin des Instituts für Rechtsmedizin, die ihm an jenem Abend Blut für den Alkoholtest abnahm. Lehmann habe beispielsweise seinen Arm weggezogen, um sich gegen die Blutabnahme zu wehren. Lehmanns Erklärung in seiner Aussage vor Gericht: Er habe nicht gewusst, ob die Frau überhaupt eine Ärztin und die Spritze, die sie verwendet, desinfiziert sei. 

Lehmann laut Ermittlern «gereizt, aggressiv, redselig»

Sein Verhalten soll den Ermittlern zufolge «gereizt, aggressiv, redselig, distanzlos und abweisend» gewesen sein. Außerdem habe er einen Polizeibeamten auf dem Weg zur Blutabnahme mehrfach angehaucht. 

Es war nicht das erste Mal, dass der frühere Nationaltorwart und WM-Held von 2006 vor Gericht stand. Erst im vergangenen Jahr war er in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Schon damals hatte Lehmann einen angeblichen Promi-Malus bemüht und gesagt, er fühle sich ungerecht behandelt. Ähnlich äußert sich zu Prozessbeginn auch sein Verteidiger: Er kritisierte eine «massive, strafbare und rücksichtslose Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten», weil Infos über den Vorfall während der Wiesn schon kurz danach öffentlich wurden. 

Sein auffälliges Verhalten, das sagt die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, das sei Lehmann dieses Mal tatsächlich zugutegekommen. Aber sie hoffe, dass er den Prozess gegen ihn zum Anlass nimmt, sich zu fragen, ob er sich wirklich so präsentieren möchte: «Ich glaube nicht, dass sie das auf Dauer weiterbringen wird», sagte sie und betont, «dass auch Sie, Herr Lehmann, als ehemaliger Torwart, sich an die Gesetze halten müssen».

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03.04.2025 · 18:23 Uhr
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