Landgericht Hamburg weist Klagen gegen Correctiv ab: Berichterstattung bleibt unangetastet

Das Landgericht Hamburg hat zwei Klagen gegen die Rechercheplattform 'Correctiv' und fünf ihrer Mitarbeiter abgewiesen. Die Vorsitzende der Pressekammer, Kristina Feustel, verkündete die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist. Die Klagen drehten sich um den Artikel 'Geheimplan gegen Deutschland', der sich mit dem sogenannten Potsdamer Treffen beschäftigte.
Jurist Ulrich Vosgerau und Initiator Gernot Mörig, Teilnehmer des besagten Treffens, hatten versucht, 'Correctiv' bestimmte Aussagen zu untersagen. Im Mittelpunkt stand die Interpretation des vorgestellten 'Remigrations'-Plans, der als 'Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger' betitelt worden war. Dieses Konzept wurde von Martin Sellner, einem ehemaligen Führungsmitglied der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, präsentiert.
Das Gericht urteilte, dass Vosgerau und Mörig kein Unterlassungsanspruch zustehe. Leser des Artikels konnten demnach zwischen Tatsachenberichterstattung und Meinungsäußerung unterscheiden. Dies hielt sie davon ab, die Erklärungen als wörtliche Forderung nach der 'Vertreibung' oder 'Ausweisung' von deutschen Staatsbürgern zu verstehen.
Das Potsdamer Treffen, das unter anderem auch Teilnehmer aus den Parteien AfD und CDU anzog, sorgte im Januar 2024 nach der Veröffentlichung des Correctiv-Artikels für große Aufregung. In der Folge gingen Hunderttausende in Deutschland auf die Straßen, um gegen Rassismus und Ausgrenzung zu demonstrieren.

