Krankschreibung per Telefon: Politisches Tauziehen um bewährte Praxis
Inmitten der Debatte um die Reduzierung von Fehlzeiten von Arbeitnehmern setzt sich die SPD vehement für die Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung ein. Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, betont, dass diese Praxis Hausarztpraxen entlastet, Patienten vor unnötigen Infektionsrisiken schützt und eine barrierefreie Versorgung sicherstellt. Seiner Meinung nach ignoriert die pauschale Infragestellung dieser Regelung die Realität in den Arztpraxen und zieht zusätzliche Bürokratie, Wartezeiten und Fehlsteuerungen nach sich.
Pantazis mahnt, die Politik solle sich nicht von vermeintlichen „Arbeitgebermärchen“ leiten lassen, sondern auf Daten, Versorgungspraxis und den Schutz der Patienten setzen. Eine Überprüfung der Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit, ohne dass es neue Erkenntnisse gebe, sei reine Symbolpolitik, die das Vertrauen in das Gesundheitssystem belaste. Derartige Bedenken bezüglich eines systematischen Missbrauchs der aktuellen Regeln seien nicht belegbar.
Die neue Diskussion wurde angestoßen, nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU den aktuell hohen Krankenstand als problematisch erachtet und die telefonische Krankschreibung in Zweifel gezogen hatte. Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU gab daraufhin bekannt, dass eine Überprüfung der Regelung stattfinden soll. Pantazis versicherte den Funke-Medien, dass die SPD an der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung festhalten werde, den Missbrauch auszuschließen, gleichzeitig jedoch davor warnt, die Praxis reflexhaft als Schuldigen zu brandmarken.
Unterstützung erhält Pantazis vom Sozialverband Deutschland, dessen Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier die telefonische Krankschreibung als bewährtes Instrument verteidigt. Die hohe Zahl an Krankenständen sei ein ernstzunehmendes Warnsignal, doch ihre Ursachen lägen nicht in der Art der Krankschreibung. Der Anstieg psychischer Erkrankungen verdeutliche vielmehr die zunehmende Belastung in vielen Berufsfeldern.
Jens Baas, Vorstandschef der Techniker Krankenkasse, wies darauf hin, dass die Diskussion vom eigentlichen Problem ablenke. Kurzzeiterkrankungen wie Erkältungen, die per Telefon festgestellt werden können, seien in Relation zu Langzeiterkrankungen vernachlässigbar. Seit Ende 2023 können Patienten nach telefonischer Diagnose bis zu fünf Tage als arbeitsunfähig gemeldet werden – vorausgesetzt, sie sind in der Praxis bekannt und weisen keine schweren Symptome auf.
Diese Regelung, die ursprünglich während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, ist nun in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken verankert und dient als dauerhaftes Modell.

