Kontroverse um Triage: Bundesverfassungsgericht vor wichtiger Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht bereitet sich darauf vor, am 4. November über eine bedeutende Verfassungsbeschwerde zu urteilen, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes ins Visier nimmt. Getragen vom Ärzteverband Marburger Bund, hatten im vergangenen Dezember 14 Intensiv- und Notfallmediziner eine Beschwerde eingereicht, die sich gegen die im Gesetz verankerte Triage-Regelung richtet.
Im Kern geht es um die Problematik, dass Medizinern im Fall von Versorgungsengpässen Entscheidungen aufgezwungen werden könnten, die gegen ihr berufliches Selbstverständnis stehen. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass das Gesetz Mediziner dazu zwingt, Entscheidungen zu treffen, die in erhebliche Gewissenskonflikte führen können. Mit dem Begriff Triage ist die kritische Priorisierung von Behandlungen gemeint, wie sie beispielsweise in Pandemien erforderlich werden könnte, wenn nicht genügend medizinische Ressourcen zur Verfügung stehen.
Besonders umstritten ist zudem das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage, das es untersagt, einmal getroffene Behandlungsentscheidungen zugunsten eines neu eingelieferten Patienten mit besseren Überlebenschancen zu revidieren. Der Marburger Bund sieht hier einen fundamentalen Konflikt mit dem ärztlichen Berufsethos, da es den Ärzten dadurch erschwert wird, das höchstmögliche Maß an Menschenleben in dringlichen Situationen zu retten.

