Kontroll-und Regel-Wut durch die Hintertür

(lifepr) Dorfen, 30.01.2015 - Die Vorgehensweisen zur Durchsetzung neuer Kontroll-und Regelinstrumente per Gesetz sind bekannt. Sehrt beliebt sind dabei Formulierungen, die man im Stil des Kleingedruckten integriert, später aber immensen Einfluss auf das Ganze besitzen. Ähnliches erleben wir gerade bei dem Thema "Novellierung der Arbeitsstättenverordnung" aus dem Ministerium der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Die Ministerin scheint Gefallen daran gefunden zu haben, nach dem Mindestlohn nun weitere Mechanismen durchzudrücken, die oberflächlich betrachtet bei Arbeitnehmern punkten können, aber enorme Zusatzbelastungen für die Wirtschaft nach sich ziehen und einen Bürokratieaufbau beinhalten. Die Kritiken an den Nahles-Plänen sind aus diesem Grund deutlich.

Die Novellierungs-Urheber betonen, dass die angestrebten Neuregelungen der Arbeitsstättenverordnung zeitgemäß seien und sogar vereinfachen, da man bestehende Verordnungen und Gesetze zusammenfassen kann. Zu dieser Erklärung kam man aber nicht unbedingt freiwillig. Lieber hätte man alles wie bisher leise und still durch die Instanzen bugsiert. Erst eine harsche Kritik von Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer, der recht unverblümt von "Bürokratischem Irrsinn in Absurdistan" sprach, brachte den Stein ins Rollen. Frau Nahles indes beschwerte sich sogleich über den rauen Ton und fühlt sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dadurch gar beleidigt. Die Arbeitgeber ficht das nicht an und sie argumentieren weiter, dass dieses Vorhaben der Kategorie "schädlicher Überregulierung" zuzuordnen ist.

Was erhitzt diese Debatte? Worum geht es im Detail?

Die Novellierung der Verordnung basiert auf der Fragestellung, wie viel Gesundheitsschutz muss ein Arbeitsplatz bieten, wie viel Sicherheitsanforderungen sind zu gewährleisten? Im Detail tauchen dann konkret auf: für welche Tätigkeit ist Tageslicht erforderlich? Wie groß sollte eine Arbeitsfläche mindestens sein? So weit, so gut. Klingt ja beinahe unverfänglich. Der Entwurf offenbart dann aber das, was so heftig kritisiert wird: für Arbeitsplätze in Privaträumen (Telearbeitsplätze) soll eine Helligkeit von min. 500 Lux zur Pflicht werden, Schreibtischflächen sind reflexionsarm auszugestalten und müssen so groß sein, dass der Arbeitnehmer beim Schreiben seine Handballen vor der Tastatur auflegen kann. Weiter geht es mit dem Anspruch des Arbeitnehmers auf eine eigene abschließbare Kleiderablage im Betrieb. Kantinen und Pausenräume müssen über Tageslicht verfügen, selbst selten genutzte Abstell-und Archivräume sollen zukünftig als Arbeitsplatz gelten und eine Mindesttemperatur von 17 Grad vorweisen.

Spätestens jetzt fällt auf, dass die Kritik an solchen Plänen nicht überrascht. Dem erklärten Wunsch vieler, endlich einen spürbaren Bürokratieabbau in Gang zu setzen, wird mit solchen Ideen ein Schlag ins Gesicht versetzt. Da helfen auch keine Beteuerungen seitens des Ministeriums oder Gewerkschaften. Selbst viele Arbeitnehmer und auch Heimarbeiter dürften ob diesem Regelungseifer den Kopf schütteln. Man scheint zu vergessen, dass die Menschen an ihren Arbeitsplätzen ein gewisses Maß an eigener Kreativität und Individualität einbringen und dieses auch schätzen. Normierungen wie Handflächen-Raum vor der Tastatur werden durch den gesunden Menschenverstand geregelt und bedürfen keinerlei Gesetze.

Den Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur regt diese Debatte ebenso auf. Dort weiß man von etlichen übertriebenen Maßnahmen. Speziell in der Gastronomie wimmelt es von solchen Auflagen. Aktuell leidet man unter den Begleiterscheinungen der Mindestlohnregelung, so wie viele andere Branchen auch. Die Arbeitszeitdokumentation stresst und lässt nicht wenige darüber nachdenken, ob man Stellen streicht, um diesem Bürokratiewahnsinn zu entgehen. Franz Bergmüller, Landesvorsitzender des VEBWK, empfiehlt der Politik deshalb: "Schluss mit den ständigen neuen Bürokratievorschriften und her mit einer Kleinunternehmerregelung bis 20 Mitarbeiter. Man sollte alle Bürokratieregeln da mal für ein Jahr probeweise aussetzen. Und dann werden wir sehen, ob dadurch die Welt untergeht."
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 30.01.2015 · 12:58 Uhr
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